Z
u Beginn des neuen Jahrhunderts wurde der Graf Heinrich von Waldeck zum Oberamtmann über die mainzischen Burgen und Städte Battenberg, Geismar, Rosenthal, Elnhog (Mellnau) und Wetter ernannt1. Pfandherr und in der Folgezeit auch Amtmann von Mellnau und Wetter war jedoch weiterhin Ritter Wigand 1. von Hatzfeld, Sohn Krafts IV., mit seinen Brüdern. Allerdings war das Pfand an der Burg Mellnau seit den Tagen Guntrams und Krafts IV. in 2 Teile geteilt, und so gab es seitdem eigentlich immer 2 Burgherren (einen Amtmann und einen Stellvertreter) und 2 Amtmannswohnungen auf der Burg.

Burg Mellnau nach einer Zeichnung von Otto Ubbelohde

Burg Mellnau nach einer Zeichnung von Otto Ubbelohde

Der Kraftsche Pfandanteil (später auch der „Hatzfeldische“ genannt) ging nach Ritter Wigands I. Tode 1423 auf seinen Sohn Wigand II. und nach dessen Tode 1440 auf seinen Sohn Ritter Johann VI. über. Als dieser schon 1449 ohne Erben starb, fiel er an Wigands II. Bruder, Ritter Gottfried VI. von Hatzfeld, der dann zugleich Amtmann von Mellnau und Wetter war. – Mitpfandherr auf der Burg (wegen des ehemals Guntramschen Anteils) war nach 1400 zunächst dessen letzter Enkel, Krafts VI. Sohn Kraft IX., der aber auch schon 1408 starb. Seitdem traten an dessen Stelle die Ritter Wigand und Johann Gaugrebe (Brüder, aus Medebach im Sauerland), denen der Erzbischof 1408 für 1500 Gulden die Hälfte des Schlosses Mellnau und des mainzischen Teiles von Wetter überließ, „wie solches Guntram von Hatzfeld und seine Nachkommen bisher innegehabt“ hatten2). Nach ihrem Tode kündigte der Erzbischof 1422 ihren Witwen die Pfandschaft und übertrug sie nun an den Ritter Ludwig von Erfurtshausen3, Sohn des Mellnauer Burgmanns Friedrich von Erfurtshausen, der seit 1391 schon die ehemals Kniboschen Burglehen innehatte, die Ludwig 1434 an die von Hatzfeld weiter verkaufte4. Er war also seit 1422 Mit-Pfand- und Burgherr neben seinem Verwandten Wigand II. von Hatzfeld. Da er keine Söhne hatte, ging sein Anteil um 1437 auf einen anderen Verwandten Ludwigs, den Mellnauer Burgmann und Edelknecht Johann von Löwenstein über, den Enkel des Burgmanns Gottfried von Löwenstein-Schweinsberg von 1381. Nach dessen Tode erbten diese ehemals Guntramsche Hälfte seine Brüder, die Edelknechte Vaupel (Volpert) und Gerlach von Löwenstein, die aber nicht auf Elnhog dienten. Sie verpfändeten deshalb ihr Pfandrecht an den Burgmann Johann von Wolmeringhausen (in Waldeck), der 1436 nach dem Aussterben der von Heppenberg schon deren Hof und Güter zu Mellnau aufgekauft hatte, und nach dessen Tode um 1460 vorübergehend an Gottfried VI. von Hatzfeld5, der die andere, ehemals Kraftsche Hälfte schon innehatte. Noch im selben Jahre lösten die Brüder von Löwenstein aber offenbar ihre Pfandhälfte wieder ein und verkauften sie größtenteils – für 1300 Gulden – an den Ritter Johann von Nordeck zur Rabenau, der gleichzeitig von dem Sohn Johanns von Wolmeringhausen – jetzt Amtmann in Waldeck6 – den Heppenberger Hof kaufte und nun Mitbesitzer der Burg Elnhog neben dem angestammten Burg- und Pfandherrn, dem mainzischen Amtmann Gottfried VI. von Hatzfeld war. Mit einem kleinen Rest ihres früheren Anteils (im Wert von 200 Gulden) waren auch die Brüder von Löwenstein noch daran beteiligt.

Damit wurden zugleich die Beziehungen der Burg Elnhog zum Erzbischof von Mainz immer lockerer, sie wurden immer mehr nur noch geschäftliche statt politische. Die mainzischen Amtmänner von Mellnau und Wetter waren zwar in der Regel immer noch die von Hatzfeld, die Nachkommen Krafts IV. des Großen, diese verwalteten allerdings schon seit 1387 zugleich auch die hessische Hälfte von Wetter, die ihnen der Landgraf verpfändet hatte, und dienten so regelmäßig beiden Herren. Pfandherr zu Mellnau konnte aber jetzt auch jeder andere Ritter oder gar nur Edelknecht werden, der an den bisherigen Pfandbesitzer oder dessen Erben den entsprechenden Geldbetrag zahlte, denn der Erzbischof selbst konnte die Pfänder nie mehr einlösen. Die Doppelstellung der Hatzfelder als zugleich Mainzer und hessische Amtmänner von Wetter führte ohnehin dazu, daß sie in den künftigen Fehden zwischen dem Landgrafen und dem Erzbischof sich regelmäßig neutral verhielten. Hinzu kam, daß an die Stelle der hundertjährigen Fehden zwischen diesen alten Erzfeinden im neuen Jahrhundert überhaupt mehr und mehr die Fehden zwischen den Hessen und den „Westfälingern“ traten, in denen die Burg Mellnau als solche keine so entscheidende Rolle mehr spielte.

So kam es, daß schon in der ersten Fehde dieses Jahrhunderts der Ritter Wigand I. von Hatzfeld von Mellnau und Wetter aus nicht an der Seite der erzbischöflichen sondern der landgräflichen Truppen am Kampfe gegen den westfälischen Raubritter Friedrich von Padberg und seine Genossen teilnahm. Schon im Frühsommer 1400 hatte Graf Heinrich von Waldeck, damals mainzischer Oberamtmann in Oberhessen, zusammen mit seinen Helfern, darunter auch Friedrich von Padberg, einen räuberischen Zug von Battenberg nach Wetter, Schönstadt, Rauschenberg und bis Bürgeln unternommen7. Wieder einmal hatte die Bevölkerung der betroffenen Orte allein die Leiden der Kriegführung zu tragen. Wieder einmal waren, wie üblich, die Häuser ausgeplündert und ausgebrannt, die Felder verwüstet und das Vieh der Bauern weggeführt worden. Als dann ein Jahr später, im Sommer 1401, die Landgräflichen von Marburg und Frankenberg aus einem Rachezug gegen Waldeck und die Westfälinger unternahmen, da schloß sich ihnen auch Wigand von Hatzfeld als Amtmann von Wetter mit einer kampfkräftigen Truppe an, um Friedrich von Padberg unschädlich zu machen8. Ja er war dabei mit seinen Mellnauer Rittern und Edelknechten, verstärkt durch bewaffnete Wettersche Bürger, so erfolgreich, daß er zahlreiche Gefangene machte; und wieder einmal kam es dann zwischen dem Landgrafen und ihm zu einem heftigen Streit wegen dieser Gefangenen und der Verteilung des Lösegeldes. Er ließ sich aber nicht demütigen wie damals Kraft VI, sondern verlangte die Einsetzung eines Schiedsgerichts. Dies entschied den Streit dahin9, daß Ritter Wigand von Hatzfeld für die Westfälinger Ritter, die er in seiner Gewalt hatte, die Lösungssummen selbst bestimmen und davon die Hälfte für sich behalten, die andere Hälfte dem Landgrafen geben sollte; und umgekehrt sollte er von der Lösungssumme, die der Landgraf von Friedrich von Padberg und seinen Gesellen bekam, sein Teil von mindestens 50 Gulden haben. Alle Gefangenen aber sollten gegenüber Wigand wie dem Landgrafen „Urfehde“ schwören, d. h. daß sie sich nicht dafür rächen wollten.

Wigand I. von Hatzfeld war überhaupt ein recht zielbewußter und tatkrätiger Herr. Zu Anfang des Jahres 1400 hatte er seine Befugnisse als mainzischer Amtmann zu Wetter und Mellnau vorübergehend an den mainzischen Oberamtmann Graf Heinrich von Waldeck abtreten müssen10. Das war aber bald wieder rückgängig gemacht worden. Ein Jahr später machte ihn der neue Erzbischof Johann von Mainz, gegen Zahlung von 860 Gulden, sogar noch zusätzlich zum Pfandherrn und Amtmann von Rosenthal, wie er es früher schon einmal gewesen war11. 1407 hatte er in Wetter neben dem landgräflichen und dem erzbischöflichen Schultheiß auch noch einen eigenen Schultheiß am Gericht sitzen, namens Berthold Pfannenstiel12. Im Jahr 1410, als der König Ruprecht gestorben und der Erzbischof wieder des Landgrafen Hermann Feind geworden war, sollen sich Wigands Mellnauer und Rosenthaler Ritter und Knechte auch wieder an Streifzügen nach Marburg und Frankenberg, gegen die landgräflichen Städte, beteiligt haben13. Um die gleiche Zeit erscheint er allerdings auch wiederholt als Bürge und Rat des Landgrafen14. 3 Jahre später, am 1. Mai 1413, als der greise Landgraf Hermann eben die letzten Kriegsvorbereitungen zu einem neuen großen Gegenzug traf, übergab Wigand zusammen mit seinem Bruder Guntram (später Komtur zu Wiesenfeld) alle ihre Pfandbriefe über Mellnau und Wetter seinem Sohn Gottfried VI. zur Verwahrung. Die Vorsichtsmaßnahme war jedoch nicht mehr nötig, weil Landgraf Hermann schon 3 Wochen später verstarb15. Dafür focht Wigand noch in mancher anderen Fehde, besonders in Westfalen, mit. Er war auch sonst sehr erfolgreich, denn er erwarb später alle Rechte seiner Brüder und ihrer Erben, auch an Mellnau, für sich16, so daß er schließlich das ganze väterliche Erbe in seiner Hand hatte. Im Jahre 1420 erhielt er von dem Grafen von Ziegenhain sogar noch alle Ziegenhainer Leibeigenen in der Grafschaft Wetter17

Nach Wigands I. Tode scheint sich das Verhältnis allerdings bald verschlechtert zu haben. So kam es im Sommer 1431 zu einer Fehde zwischen dem Grafen Johann von Ziegenhain und einer Anzahl von Rittern unter der Führung des Herrn Ludwig von Erfurtshausen, der damals 2. Pfandherr auf Mellnau war. Dieser Zug nahm aber ein rasches und betrübliches Ende18, denn der Graf von Ziegenhain stellte seinen Feinden bei Weiderichshausen, einem ehemaligen Dorf bei dem jetzigen Rittergut Schönstadt, eine Falle und fing den ganzen Haufen, „33 edle Männer außer den andern Reisigen“, mit Ludwig von Erfurtshausen, seinem Schwager Gerlach von Breidenbach und seinem Neffen Gottfried genannt der Rauhe von Hatzfeld an der Spitze. Das war am Tag nach Kiliani (9. Juli). Unter den übrigen gefangenen Edelleuten waren u. a. Philipp von Breidenbach, Gerlachs Bruder, sein Schwiegervater Gottlieb von Hanxleden und dessen Söhne Gottfried und Johann von Hanxleden19, dieser ein Schwiegersohn Wigands II, von Hatzfeld zu Mellnau; ferner sicher auch Ludwigs Schwiegersöhne: Johann Schenk von Schweinsberg, Johann Riedesel, Johann von Dersch und Philipp von Buseck20, ebenso wohl die Mellnauer Burgmannen: Peter von Treisbach (der Großvater des gleichnamigen späteren Marburger Hofkanzlers), dessen Sohn Volpert dann auch eine Tochter Ludwigs von Erfurtshausen zur Frau nahm; Hartmann von Hohenfels, ein Schwiegersohn Wigands von Hatzfeld; und der junge Johann (Henne) Milchling von Schönstadt, auf dessen Rittergut sich der Haufen vielleicht gerade versammelt hatte. Sie alle mußten hohes Lösegeld zahlen, um wieder frei zu kommen21. Weiderichshausen ist seitdem wüst. Aber die Acker, wo es lag, und wo noch jetzt gelegentlich Reste von Mauern der ehemaligen Häuser ausgegraben werden, heißen noch heute die „Kriegsäcker“22.

Das war die gleiche Zeit, in der auch die letzten Höfe von Kene nach Mellnau verlegt wurden. Im 13. Jahrhundert waren die ersten Häuser im „Tal“ hinter dem Burgberg erbaut worden, die später den Kern des Mellnauer „Oberdorfs“ bildeten. Im 14. Jahrhundert hatten das 1000jährige Kene im Wiesengrund des Steddebachs am westlichen Fuß des Berges und das 100järige Mellnau auf der jenseitigen Höhe östlich der Burg nebeneinander bestanden. Im 15. Jahrhundert nun wurden auch die letzten dort noch vorhandenen Höfe auf die Anhöhe südlich der Burg verlegt, wo sie seitdem das „Unterdorf“ bildeten23. In Kene hatte es offenbar von jeher außer den schon genannten 6 Lehnshöfen des Stifts Wetter, die inzwischen mit Mellnauer Burgsitzen verbunden wurden24, noch 2 weitere, freie Adelsgüter gegeben: Das „Gut prope Kene“, das die von Hatzfeld 1309 (zusammen mit ihrer Mühle zu Simtshausen und Gütern bei Wollmar) dem Landgrafen auftrugen; es war offenbar das gleiche freie Gut „vor dem Schlosse Mellnau“, das 1470 Eckhardt von Gilsa und seine Kinder dem Stift Wetter verkauften und das noch 1784 der „Gilser Hof“ genannt wurde. Ferner das „Gut allernächst Elnhog“, das die von Flekkenbühl (ehemals Marburger Ritter und Burgmannen) bereits 1343 als ihr „eigen Gut“ besaßen25, es ging 1515 an die von Hatzfeld zu Fleckenbühl und 1629 an ihre Erben, die von Scholley daselbst über. Beide Güter bestanden noch als geschlossene Mellnauer Höfe bis um 1850. – Im Jahre 1345 verkaufte auch der Ritter Johann von Biedenfeld zu Frankenberg noch eine Rente aus seinem Hofe zu Kene26; 1423 besaßen die Gebrüder von Hatzfeld zu Mellnau noch ein weiteres freies Gut zu Kene, das der Mellnauer Bauer Hermann Schönstadt pfandweise innegehabt hatte; und 1447 setzte das Stift Wetter einen Hof zu „Keyne“, den der Mellnauer Bauer Hans Boning bebaute, der Witwe des verstorbenen Ritters Wigand II. von Hatzfeld zum Pfande. 1490 wurden die von Hatzfeld zum letzten Male von dem Landgrafen neben dem „Burgsitz“ zu Mellnau mit „2 Hufen zu Kene“ belehnt27. Im 16. Jahrhundert waren die gleichen stiftischen und hatzfeldischen Güter aber schon völlig in der Mellnauer Gemarkung aufgegangen28, und auch die Zehnten von Kene und Mellnau, die dem Johanniterkloster zu Wiesenfeld gehörten, waren miteinander vereinigt29. Das gleiche galt für die Kirche. Um 1420 war Kene noch ein selbständiges „Kirchdorf“ im Pfarrbezirk Wetter – neben den benachbarten Orten Oberwetter bei der Kranzmühle und Oberste Rosphe unter der Hundeburg30, während Mellnau bis dahin nur eine kleine Kapelle in der Burg besaß. Nun trat Mellnau an seine Stelle, und das Kirchlein „Zum Heiligen Kreuz“ wurde aus dem Wiesengrund auf die Höhe verlegt, und zwar nahe bei die Burg, wo es, wenngleich im 16. Jahrhundert ungebaut, noch bis 1883 stand31. 1460 stiftete der Amtmann Gottfried von Hatzfeld darin einen Altar32. Seit 1499 durfte der Stadtpriester von Wetter dort die Heilige Messe lesen33, und das „Kirchdorf“ war nun Mellnau.

Melnau - Nach einem Stahlstich

Melnau – Nach einem Stahlstich

 

Ebenso wie in Kene wurden um die gleiche Zeit die Höfe und das Kirchlein von Oberwetter nach Wetter und von Oberste Rosphe nach Oberrosphe verlegt. Die alten Fluren aber wurden regelmäßig durch die Besitzer von dem neuen größeren Ort aus weiter bewirtschaftet34. Außer anderen Gründen mag zur Aufgabe der alten Hofstätten und ihrer Verlegung in die geschützteren Nachbarorte gerade auch das Fehdeunwesen der damaligen Zeit viel beigetragen haben35. Überhaupt war das alte ehrenwerte Ritterwesen inzwischen weitgehend entartet und sank mehr und mehr zum bloßen Raubrittertum herab36. Auch die alte erzbischöfliche Kampfburg Elnhog entwickelte sich im 15. Jahrhundert rasch zu einer bloßen Raubritterburg der jeweils darauf sitzenden Herren. Schon seit etwa 1430 diente dort der Edelknecht Johann von Löwenstein, ein Enkel jenes Gottfried von Löwenstein, der schon 1381 durch einen blutigen Raubzug nach Marburg von sich reden gemacht und viel Unheil angerichtet hatte. Johann wurde als Nochfolger Ludwigs von Erfurtshausen, mit dem er verwandt war, dann sogar 2. Pfandherr auf Burg Elnhog. Er machte seinem Geschlecht und der Burg wenig Ehre, denn er erlaubte sich mancherlei Übergriffe. Die auf der Weinstraße und auf dem Sälzerweg an Mellnau vorüberziehenden Kaufleute griff er auf offener Straße an und raubte sie aus37. Als ihn darauf einmal Soldaten des Landgrafen bei Frankenberg faßten, gefangen nahmen und nach Kassel brachten, schwor er zunächst „Urfehde“ (d. h. sich nicht dafür zu rächen) und wurde auf Bitten seiner Freunde 1432 aus dem Gefängnis vorläufig wieder entlassen. Vorher verzichtete er ausdrücklich auf alle Klagen gegen den Landgrafen, wollte wegen etwaiger Klagen gegen dessen Untertanen seine Entscheidung befolgen, verzichtete auf Waffengewalt und verpflichtete sich, sich jährlich an Pfingsten im Schloß zu Kassel als Gefangener zu melden. Nachher aber hielt er nichts davon, behauptete, er sei zu diesem Schwur gezwungen worden, und ließ zur Rache durch seine Knechte wieder landgräfliche Untertanen auf offener Straße überfallen, gefangen nehmen, ausplündern und im Burgwald geknebelt an Bäume binden. Auf die mehrfache Aufforderung, den früher ausgeraubten Kaufleuten Schadensersatz zu leisten, griff er nur neue Kaufleute auf der Straße an und setzte sie auf dem Schloß Mellnau gefangen, bis sie Lösegeld zahlten. Im Jahre 1434 sagten ihm deshalb auch die Grafen von Hanau und Saarbrücken, deren Untertanen solche Kaufleute waren, die Fehde an und unternahmen schließlich zusammen mit den Leuten des Landgrafen einen Angriff auf das Schloß, nahmen es ein, befreiten die Kaufleute und gaben ihnen ihre Habe wieder. Johann unternahm dafür anschließend neue Raub- und Rachezüge gegen den Landgrafen und schrieb öffentliche Schmähbriefe gegen ihn, so daß Landgraf Ludwig sich schließlich mit der Bitte um Abhilfe an den Kaiser Sigismund zu Prag wandte und der Kaiser selber eingreifen mußte. Durch öffentliche Bekanntmachung von 18. 9. 1437 befahl er seinen Städten Frankfurt, Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen und seinen Burgleuten zu Friedberg, den Johann von Löwenstein und seine Helfer nicht in ihre Städte und Burgen aufzunehmen, ihm nicht zu helfen, Schutz zu gewähren oder Geleit zu geben, bis dieser sich mit dem Landgrafen Ludwig von Hessen geeinigt habe oder ihr Streit vor ihm, dem Kaiser, ausgetragen worden sei38. Danach wurde Johann von Löwenstein zu¬sammen mit dem Landgrafen auf einen „Rechtstag“ nach Frankfurt geladen und bekam hierfür von der Stadt Frankfurt freies Geleit, obwohl er gerade auch Frankfurter Kaufleute ausgeraubt hatte. (Seine Knechte hatten u. a. Frankfurter Bürgern in der Gegend von Fronhausen 2 Pferde weggenommen). Tatsächlich erschien er in Frankfurt während der Herbstmesse 1438, angeblich um mit der Stadt über einen Schadensersatz zu verhandeln, benutzte das freie Geleit aber dazu, unterwegs wieder Untertanen des Landgrafen Schaden zuzufügen. Als diese darauf von der Stadt Frankfurt die Aufhebung des freien Geleits forderten, verließ er eilig die Stadt wieder und schrieb anschließend einen öffentlichen „Scheltbrief“ gegen den Landgrafen. Darin behauptete er, der Landgraf habe ihn in Frankfurt in eine Falle locken und gefangen nehmen wollen, und fügte ein Bild dazu, auf dem dieser mit dem Kopf nach unten an einem Galgen hängend abgemalt war39. Auf diese schwere Beleidigung hin lehnte der Landgraf weitere Verhandlungen ab und verbündete sich 1439/1440 noch mit anderen Großen wie den Erzbischöfen von Mainz und Köln, um dem räuberischen Unwesen des Johann von Löwenstein – von dem sich inzwischen auch seine ganze Familie losgesagt hatte – endgültig ein Ende zu bereiten. Erst dieser Übermacht gelang es jetzt, dem kleinen Raubritter aus Mellnau das Handwerk zu legen. Bezeichnend ist dabei, daß der Erzbischof von Mainz gegen seinen eigenen Burgmann Krieg führte. Seit 1440 ist von ihm nichts mehr bekannt. Anscheinend ist er bei dem Feldzug zu Tode oder für immer hinter Schloß und Riegel gekommen. Seine jüngeren Brüder, die Edelknechte Vaupel und Gerlach von Löwenstein, verpfändeten alsbald die Pfandrechte Johanns an der Burg sowie an Stadt und Amt Wetter40 und verkauften schließlich 1460 den größten Teil für 1300 Gulden an den Ritter Johann von Nordeck; den Rest verkauften sie 1479 für 200 Gulden an den Landgrafen und verzichteten dabei noch einmal ihm gegenüber ausdrücklich auf alle Rechte, die sie als Erben jenes Johann von Löwenstein an dem Schloß Elnhog hatten41.

Wieweit die Pfandherren von Mellnau und Wetter in jenen verworrenen Zeiten auch noch Amtsbefugnisse als mainzische Amtmänner daselbst hatten und ausüben durften, ist nicht ganz klar. Jedenfalls unterstanden sie in der Zeit zwischen 1424 und 1440 jeweils den Oberamtmännern, die der Erzbischof für die „Städte und Schlösser Amöneburg, Fritzlar usw., Rosenthal, Mellnau und Wetter“ einsetzte: das waren abwechselnd und nacheinander die Grafen von Ziegenhain, von Nassau, von Isenburg-Büdingen und von Waldeck. Und im Jahre 1438 übernahm sogar Landgraf Ludwig „der Friedfertige“ selbst die „Schirmherrschaft“ über alle mainzischen Lande und Leute in Hessen, darunter auch die Burg Mellnau42.

In den 50er Jahren lebten dann vor allem die Streitigkeiten zwischen dem hessischen Landgrafen und den „Westfälingern“ wieder auf, die bis in die 80er Jahre dauerten. An ihnen nahmen auf hessischer Seite vor allem gewappnete landgräfliche Soldaten und Bürger aus Marburg, Wetter und Frankenberg; die jeweils besonders aufgeboten wurden, teil. Auf westfälischer Seite war besonders der Ritter Johann von Hanxleden an den Raubzügen nach Frankenberg und Wetter führend beteiligt43, der übrigens eine Nichte Gottfrieds von Hatzfeld, des jetzigen Amtmanns auf Elnhog, geheiratet hatte. Wieweit auch die Ritter und Edelknechte zu Elnhog sich an den wiederholten hessischen Gegenzügen beteiligt haben, ist nicht ersichtlich. Gottfried von Hatzfeld wird schon durch seine Verwandtschaft daran gehindert gewesen sein. – Die politische und militärische Bedeutung der inzwischen 200 Jahre alten Burg wurde dagegen besiegelt durch eine Fehde vom Jahre 1462, die zwei gleichzeitig amtierende Erzbischöfe von Mainz gegeneinander führten. Das war eine verwickelte Geschichte.

Damals gab es nämlich zugleich einen Erzbischof Dietrich von Mainz, den der Papst eben wegen politischer Gründe abgesetzt hatte, und einen Erzbischof Adolf von Mainz, den der Papst neu hatte wählen lassen44. Da jedoch Erzbischof Dietrich auf seinen alten Rechten beharrte, suchte ihm der neue Erzbischof Adolf die Herrschaft in der Mainzer Kirche – mit List und Gewalt – zu entreißen. Gleichzeitig gab es aber auch 2 hessische Landgrafen, nämlich die einander ebenso feindlichen Brüder Ludwig II. zu Kassel und Heinrich III. zu Marburg; jener beherrschte Niederhessen und dieser Oberhessen. Landgraf Ludwig zu Kassel schloß sich in dem beginnenden Mainzer Kirchenkampf dem neuen Erzbischof Adolf an, während Landgraf Heinrich zu Marburg zu dem alten Erzbischof Dietrich hielt. Beide ließen sich dafür als Belohnung von dem jeweiligen Erzbischof im voraus eine Anzahl Städte und Burgen versprechen, so Ludwig von Erzbischof Adolf mehrere in Niederhessen und um Kassel herum, während Heinrich sich von Erzbischof Dietrich am 1. 1. 1462 für seine Kriegshilfe u. a. die oberhessischen Städte und Schlösser Battenberg, Rosenthal, Mellnau („Burg und Tal“), und halb Wetter versprechen ließ45. Zunächst führte nun Landgraf Ludwig zu Kassel für Erzbischof Adolf im Februar 1462 einen siegreichen Feldzug quer durch Hessen durch, wobei er auch Amöneburg, Neustadt und Fritzlar eroberte46. Dann unternahm Landgraf Heinrich zu Marburg für Erzbischof Dietrich im März 1462 zusammen mit anderen Verbündeten einen ebenso erfolgreichen Feldzug nach Südhessen bis zum Neckar47. Darauf frohlockte der alte Erzbischof bereits und befahl am 5. April allen Bewohnern von Battenberg, Rosenthal und Wetter sowie den Pfandherren von Mellnau, – Gottfried von Hatzfeld und Johann von Nordeck zur Rabenau -, dem Landgrafen Heinrich zu Marburg als ihrem neuen Herrn zu huldigen. Am 20. Juni 1462 kaufte Landgraf Heinrich dem Johann von Nordeck zur Rabenau auch bereits dessen Pfandanteil an Mellnau und Wetter für 1200 rheinische Gulden, die er in Raten zu zahlen versprach, ab48. Aber der alte Erzbischof hatte sich zu früh gefreut: Ende Oktober 1462 wurde die Stadt Mainz von dem neuen Erzbischof Adolf erobert und sein Vorgänger bald danach endgültig zum Nachgeben gezwungen49. Als Friedensvermittler trat nun ausgerechnet der Verbündete des geschlagenen alten Erzbischofs, Landgraf Heinrich III. zu Marburg auf. Dabei verhandelte er – oder besser sein Hofmeister, der „heimliche Landgraf“ Hans von Dörnberg – so geschickt, daß ihm der siegreiche neue Erzbischof für die hohen Kriegsschulden seines geschlagenen Gegners alle die Städte und Schlösser überließ, die jener ihm vor dem Kampfe versprochen hatte50. Am 5. Oktober 1463 wurde im Römersaal zu Frankfurt der Friede geschlossen, und durch Vertrag vom 6. 5. 1464 wurden Battenberg, Rosenthal, „Mellnauwe“ und die mainzische Hälfte von Wetter dem Marburger Landgrafen für 30 000 Gulden Kriegsschulden des abgesetzten Erzbischofs und weitere 10 000 Gulden Kaufgeld überschrieben, wobei sich Mainz nur der Form halber die Oberherrschaft und den Wiederkauf vorbehielt, der aber nie erfolgte51. Nach Einlösung der Städte und Burgen von den darauf noch ruhenden Pfandrechten sollten „alle Mannen und Burgmannen, die darin sitzen, auch alle Amtleute, Torhüter, Pförtner, Wächter, Bürgermeister, Bürger und Einwohner der genannten Städte und Schlösser dem Landgrafen Heinrich und seinen Erben huldigen, geloben und schwören, ihm dienstbar und gehorsam zu sein, so wie sie es bisher uns und unserem Stift gewesen sind; ebenso sollen auch Landgraf Heinrich und seine Erben die Mannen und Burgmannen, die darin sitzen, zu jeder Zeit unterhalten und bezahlen, und die vorgenannten Städte und Dörfer mit ihren Einwohnern, Bürgern und armen Leuten und ihr Gut getreulich verteidigen, schützen und schirmen, und die Schlösser in gutem Bau halten ohne alle Gefahr …“. Alsbald danach erließ Landgraf Heinrich einen entsprechenden Huldigungsbrief vom 17. 8. 1464, in welchem er sich seinerseits verpflichtete, die genannten Städte und Schlösser bei ihren alten Rechten zu belassen52

Die Pfandherren der genannten Burgen und Städte fand Landgraf Heinrich dann nacheinander ab. Den Johann von Nordeck, dessen Anteil an Mellnau er schon 2 Jahre zuvor gekauft hatte, hatte er dafür schon damals einen Monat später an Stelle von Gottfried von Hatzfeld zum Amtmann von Mellnau und ganz Wetter ernannt, also 2 Jahre früher als er beides endgültig erhielt53. Nunmehr ernannte er den Mit-Pfandherrn Gottfried VI. von Hatzfeld zu seinem fürstlichen Rat54. Johann von Nordeck blieb aber sein Amtmann zu Mellnau und Wetter bis zum Sommer 1478, wobei er sich wegen des versprochenen Kaufpreises aus seinen dortigen Einkünften befriedigen durfte. 1478 erklärte er sich in jeder Hinsicht für abgefunden und verkaufte dem Landgrafen zugleich noch seinen Heppenberger Hof, den er 1460 erworben hatte55. – Den Rest des Löwensteinischen Anteils an der Burg Mellnau löste Landgraf Heinrich im Oktober 1479 von den Brüdern Vaupel und Gerlach von Löwenstein für 200 Gulden ein56. – Im gleichen Jahre kaufte er schließlich von den Söhnen Gottfrieds von Hatzfeld, Johann VII. und Kraft XI. von Hatzfeld, auch noch die Hatzfeldische Hälfte an Schloß Mellnau und Wetter. Dafür ernannte er jetzt den einen der Brüder, den Ritter Kraft XI. von Hatzfeld, als Nachfolger Johanns von Nordeck zum landgräflichen Amtmann von Mellnau und Wetter57. Erst jetzt – also seit 1480 – gehörte also die Burg Mellnau nebst Zubehör, wie die mainzische Hälfte von Wetter, praktisch ganz dem Landgrafen58, und seine dortigen Amtmänner waren nur noch seine Beamten. Die Amtszeit Krafts XI. von Hatzfeld, der nunmehr erstmals wieder das gesamte Amt Wetter, ehemals mainzischen wie hessischen Anteils, verwaltete und mit seiner Frau Ursula von Löwenstein weiterhin auf Schloß Mellnau wohnte, während er seine zweite Wohnung in Wetter (außer dem Pferdestall) vermietete, dauerte bis um das Jahr 150059.

Wegen der Mellnauer Burgmannen war in dem Vertrag von 1464 vereinbart worden, sie sollten ihre dortigen Burglehen (Höfe, Güter und Zinsen) nunmehr von beiden Teilen, dem Landgrafen als Pfandherrn und dem Erzbischof als Oberherrn und Eigentümer, empfangen60. Die beiden Brüder von Hatzfeld indessen zogen aus der neuen Lage die Folgerungen und schlugen sich ganz auf die Seite des Landgrafen. Sie hielten sich an die Vereinbarung nur noch bis um 1475/147661. Als 1485 der alte Erzbischof starb, lehnten sie es ab, ihre zahlreichen Mainzer Burg- und Mannlehen zu Mellnau, Wetter und an vielen anderen Orten weiterhin vom Erzbischof zu empfangen, und erkannten, rechtlich zweifellos zu Unrecht, nur noch den Landgrafen als den rechtmäßigen Oberherrn an. Dieser belehnte sie nun seinerseits allein mit den mainzischen Lehen, darunter sogar den uralten Kniboschen Burglehen von Hollende, und schützte sie in ihrem Besitz, so daß selbst ein großes kurfürstliches Lehensgericht von 1485, das denen von Hatzfeld alle mainzischen Lehen auf dem Papier entzog, sie nicht in ihrem Besitz stören konnte62. Dagegen nahmen die alten Burgmannenfamilien derer von Treisbach und der Milchling von Schönstadt ihre Burglehen noch weit über das Ende des Jahrhunderts hinaus von beiden Teilen entgegen, auch als sie schon längst nicht mehr dort wohnten oder dienten63. Henne Milchling von Schönstadt hatte sein Burglehen 1480 sogar vorübergehend an das Stift Wetter verpfändet64. Seine Nachkommen bekannten sich noch nach 1700 als mainzische Burgmannen und Gefolgsleute des Erzbischofs zu Mellnau, als sie schon seit Jahrhunderten evangelisch waren und die Burg längst eine Ruine war65. Dafür bekamen sie stets unangefochtenes Eigentum an deren dortigen Gütern und jährlich einen Lehnssold von 6 Pfund Heller aus dem Rathaus zu Wetter.

Tatsächlich scheinen schon seit 1464, als Landgraf Heinrich III. die obengenannten Städte und Schlösser nach der Mainzer Fehde der Erzbischöfe als „Kriegsbeute“ übernahm, keine Ritter und Edelknechte in Mellnau mehr gesessen zu haben. Die Erzbischöfe hatten dort ja nichts mehr zu verteidigen, und für den Landgrafen hatte die Burg keinen besonderen militärischen Wert66. In seinen folgenden Fehden gegen die „Westfälinger“ werden daher zwar wiederholt Wetter, Rauschenberg und Rosenthal im Burgwald als seine Stützpunkte genannt, aber nicht mehr die alte Feste Elnhog67. Und als der Landgraf im Jahre 1489 für den König 600 Mann als „Eilende Hilfe gegen Flandern“ aufbieten mußte, da stellte zwar Wetter 2, Rauschenberg 1 und Rosenthal „1/2 Knecht“, aber „das Dorf Mellnau“ nur 1/4 Knecht68. Von der Burg, auf der nur noch der Amtmann mit seiner Familie wohnte, ist dabei gar keine Rede mehr. Die Landgrafen selbst, welche in den umliegenden Wäldern des Burgwalds damals mehr denn je ihrer Jagdleidenschaft frönten, bevorzugten die moderneren Schlösser zu Rauschenberg und Wolkersdorf, die ihnen inzwischen ebenfalls zugefallen waren. – Im übrigen ging die Ritterzeit überhaupt zu Ende, und mit ihr auch die Zeit der alten Burg- und Wehrbauten, zumal an Stelle von Panzer und Schwert, von Armbrust und Wurfmaschinen die ersten Feuerwaffen aufkamen69. Es begann die Zeit des Volksaufgebots, wenn ein Kriegszug sich ereignete, und noch mehr der Söldnerheere.

Nur politisch behielt die Burg vorerst noch eine gewisse Bedeutung: Einmal als Verwaltungssitz der ehemals mainzischen und jetzt landgräflichen Amtmänner des Amts Wetter, die heute etwa dem Landrat zu vergleichen wären; zum andern bestand vorläufig eben doch noch die formale Oberherrschaft des Mainzer Erzstifts, das sich die Wiedereinlösung der 1464 übertragenen Schlösser und Ämter ja vorbehalten hatte. Und daher rührte zugleich weiterhin das formale Obereigentum an den alten „Burglehen“, die die früheren Burgmannenfamilien einst von den Erzbischöfen für ihre Verpflichtung, die Burg gegen jedermann, besonders gegen den Landgrafen, zu verteidigen, als erbliche Rechte erhalten hatten.

Weiterlesen: Der Ausklang (16.-18. Jahrhundert)

  1. Demandt, K. E., Quellen z. Gesch. d. Stadt Fritzlar, 1939, Bd. 2 Nr. 351; Brück in Hess. Jahrb. f. Landesgesch. 2 (1952), S. 48.
  2. Heldmann, A., Stift Wetter, a. a. O., S. 109 f.; Lotzenius, L., Ämter Wetter u. Battenberg, T. 2, S. 170 ff.
  3. Lotzenius, a. a. O.
  4. Heldmann, A., a. a. O., S. 110.
  5. Nicht verkauft: Heldmann, A., a. a. O.; Landau, G., Ritterburgen Bd. 4, S. 174.
  6. Leiß, A., Stud. Waldecker, in Wald. Gesch.Bl. 4 (1904), S.40, 77. Vgl. auch das. 47 (1955), S. 57 f.
  7. Küch, F., Beiträge T. 3, ZHG 29, S. 74 ff., 96 ff.
  8. Küch, F., a. a. O., S. 101 ff.
  9. Landau, G., Ritterburgen 4, S. 141; vgl. Anl. 1.
  10. Demandt, K. E., Quellen z. Gesch. d. Stadt Fritzlar, Bd. 1, 163 ff. u. Bd. 2, S. 492, Nr. 351 mit Anm.
  11. Küch, F., a. a. O., S. 89.
  12. Urkunde v. 25.10.1407; bei Schmincke, J., Dipl. Hass., Bd. 8 S. 49; Schunder, Oberh. Klöster I., Nr. 539; Heldmann, A., Stift Wetter, a. a. O., S. 81.
  13. Gerstenberg – vgl, in Anl. 1; Dilich, W., a. a. O., Bd. 2, S. 226/27; Justi, K. W., a. a. O., S. 158.
  14. Gundlach, F., Hess. Zentralbeh. III, Dienerb., S. 89.
  15. Dilich, W., a. a. O., S. 226.
  16. Vgl. v. Gilsa, in ZHG 22, S. 100.
  17. Landau, G., Ritterburgen 4, S. 143/44.
  18. Landau, G., a. a. O., S. 151; vgl. Anlage 1.
  19. Vgl. Scriba, Regesten von Oberhessen 4/2, Nr. 4858; Günther, C. F., Bilder aus der Lößvorzeit, 1853, S. 447.
  20. Heldmann, A., D. Geschlecht v. Dersch, a. a. O., S. 181/2.
  21. Dilich, W., Hess. Chronik, Bd. 2, S. 324.
  22. Vgl. Brinckmann, 0., Weiderichsh., in Gesch.Beil. d. OP. 52, Nr. 104.
  23. Vgl. Henseling, J., Wüste Orte um Mellnau und Oberrosphe, in Hessenld.-Beil. d. OP. 1961, F. 22.
  24. Vgl. oben zu II. Note 24.
  25. Urkunde v. 11. 3.1343 in Anl. 1.
  26. Heldmann, A., Geschl. v. Dersch, in ZHG 34, S. 163, Nr. 23.
  27. Schäfer, K. H., Ortschaften, s. 3 und 28.
  28. Schäfer, K. H., a. a. O., S. 4 und 26.
  29. Schunder, Oberh. Klöster, 1961, Nr. 1110, 1149, 1206/07.
  30. Claassen, W., Die kirchl. Organisation Althessens, 1929, S. 122.
  31. Bei d. heutigen Haus Nr. 35: „Haus hinter d. Kirche“, Lager-, Stück- u. Steuerbuch v. Mellnau (StAM.) 1785; vgl. Justi, K. W., a. a. O., Ansicht bei S. 140; Landau, G., Ritterburgen 4, S. 176/7; Sangmeister, E., a. a. O., S. 28; Schäfer, K. H., a. a. O., S. 28; Schunder, F., Oberh. Klöster, Nr. 219.
  32. Claassen, W., D. kirchl. Organisation, S. 122.
  33. Justi, K. W., a. a. O., 5. 160.
  34. Henseling, J., Wüste Orte, a. a. O., 1961 F. 23.
  35. Vgl. Berndt, H., Der Burgwald, S. 161 ff.; Hamel, H., a. a. O.
  36. Vgl. Schunder, F., Die v. Löwenstein, Bd. I, S. 178.
  37. Z. Folgenden: Schunder, F., a. a. O., 5. 180.
  38. Urkunde bei Schunder, F., a. a. O., Bd. 2 Nr. 342; Anl. 1.
  39. Schunder, F., a. a. O., Bd. 1, S. 181.
  40. Landau, G., Ritterburgen 4, S. 146; Urkd. in Anl. 1.
  41. Urkd. bei Schunder, F., a. a. O., Bd. 2, Nr. 420; v. Brockhusen, H. J., D. Löwensteiner Kreuz II, in Gesch.Beil. OP 53, Nr. 124.
  42. Demandt, K. E., Quellen z. Gesch. d. Stadt Fritzlar, S. 163 ff., Urkunden das. Nr. 406, 410, 421, 437, 446.
  43. Küch, F., Quellen z. Rechtsgesch. d. Stadt Marburg, Bd. 2, S. 40 u. 274 ff.
  44. Gundlach, F., Hessen u. d. Mainzer Stiftsfehde 1461/63 (1889), S. 20 ff.; Lotze¬nius, U., Ämter W. u. B., Bd. 2, S. 177 ff.
  45. Gundlach, F., a. a. O., S. 22 f.; Heldmann, Stift Wetter, S. 117; Demandt, K. E., Quellen, s. 161; Urkd. in Anl. 1.
  46. Gundlach, F., a. a. O., s. 25 ff.
  47. Gundlach, F., a. a. O., s. 36 ff.
  48. Gundlach, F., a. a. O., S. 23/24; Anlage 1.
  49. Gundlach, F., a. a. O., S. 37, 48.
  50. Gundlach, F., a. a. O., S. 48 ff., 58 ff.
  51. Landau, G., Ritterburgen 4, S. 175; Heldmann, A., Stift Wetter, S. 118; Görich, W., Spiel mit Städten u. Burgen, in Gesch.Beil. d. OP 1949 Nr. 21; Demandt, K. E., Gesch. d. Landes Hessen, S. 161 u. 242; vgl. Anl. 1.
  52. Justi, K. W., a. a. O., S. 159/60; Heinemeyer, W., Polit. Archiv d. Landgr. Philipp, Bd. 4 (1959) Nr. 2087 N; Heldmann, A., Stift W., S. 121; Schäfer, K. H., Ortschaften, S. 28; Boucsein, H., D. Burgw., S. 55; vgl. Anlage 1.
  53. Heldmann, A., a. a. O., S. 124; Steiner, Gesch. der Freiherrn von Waldeck zur Rabenau, 1846, S. 80, 112.
  54. Heldmann, A., Stift Wetter, S. 127.
  55. Landau, G., Ritterburgen 4, S. 175; Heldmann, A., a. a. O., S. 121; Lotzenius, L., Ämter II, S. 177 ff.; derselbe in ZHG 30, S. 358 ff.
  56. Schunder, F., Die v. Löwenstein, Bd. II, Nr. 21.
  57. Landau, G., a. a. O., S. 147 u. 175; Lotzenius, L., a. a. O.
  58. In diesem Jahr ließ er sich deshalb in Wetter und den anderen Städten ausdr. als alleinigem Herrn huldigen, vgl. Kopp, C. Ph., Ausf. Nachr. v. d. geistl. u. Civilgerichten, 1798, Bd. I Nr. 49.
  59. Landau, G., a. a. O., S. 147; Heldmann, A., a. a. O., S. 121; Gundlach, Hess. Zentralbeh. III, Dienerb. S. 90 und 426.
  60. Heldmann, A., a. a. O., S. 118.
  61. Heldmann, A., a. a. O., S. 119 Anm.
  62. Vgl. Belehnung v. 10. 8. 1543; Heldmann, A,- S. 110 und 119; Sangmeister, E., O., S. 27; Scriba, Regesten 7, Nr. 2564.
  63. Justi, K. W., a. a. O., S. 161; Heldmann, A., a. a. O., S. 118/20, Anm.
  64. Heldmann, A., a. a. O., S. 125; Urkd. in Anl. 1.
  65. Heldmann, A., a. a. O., S. 120.
  66. Görich, W., Spiel mit Städten u. Burgen, a. a. O., Nr. 21.
  67. Küch, F., Quellen z. Rechtsgesch. d. Stadt Marburg, Bd. 2, S. 233 ff.: Demandt, K. E., Gesch. v. Hessen, S. 394.
  68. Rommel, Chr. v., Gesch. von Hessen, Bd. 3, Anh. S. 76, Anm. 75.
  69. Vgl. Theuner, Mittelalterl. Burgenkunde, in Mitt. d. VHG 1900, 5. 47 ff.

Comments are closed.