D
as neue Jahrhundert begann für die Burg Elnhog mit einer unerfreulichen Überraschung. Nachdem endlich der Landgraf und der Erzbischof miteinander einig waren und sich nicht mehr bekriegten1, brach plötzlich ein Krieg zwischen dem Erzbischof und dem König aus, der das ganze Hessenland in Mitleidenschaft zog2. Der König ernannte zu seinem Oberbefehlshaber in Hessen seinen Reichsvogt in der Wetterau, Graf Ulrich 1. von Hanau. Der zog im Jahre 1301 mit einem ansehnlichen Ritterheere zuerst gegen Mainz und an den Rhein, wo er überall siegreich blieb3, und dann über Gießen nach der Ohmebene, wo er die Amöneburg eroberte, und von dort auch bis in das Wetschaftstal herauf.

Eine Ansicht der Burg Mellnau in unzerstörtem Zustand ist nicht bekannt. DerPhantasie des Künstlers bleibt es vorbehalten, was war, in einem Rekonstruktionsversuch bildlich darzustellen. Ausschnitt aus einem Aquarell von H. Dauber.

Eine Ansicht der Burg Mellnau in unzerstörtem Zustand ist nicht bekannt. Der
Phantasie des Künstlers bleibt es vorbehalten, was war, in einem Rekonstruktionsversuch bildlich darzustellen. Ausschnitt aus einem Aquarell von H. Dauber.

Es scheint, daß er dabei auch die junge Burg Elnhog, die ja dem Erzbischof gehörte, angegriffen und erobert hat. Jedenfalls mußten anschließend4 die Brüder Arnold und Werner von Hohenfels, ihr Neffe Johann von Hohenfels gen. Schreiber, ihr Schwager Johann de Palude (d. h. vom Bruche zu Anzefahr) und Johannes Riedesel, sämtlich damals Ritter und Burgmannen zu Mellnau, ebenso wie der erzbischöfliche Ritter und Feldhauptmann Ludwig Kalb zu Amöneburg5, den siegreichen Grafen von Hanau als ihren Herrn anerkennen und ihm persönlich Kriegsentschädigung leisten. Am 22. 12. 1301 bekannten sie vor dem Rat der Stadt Wetter öffentlich, daß sie ihm aus ihren eigenen Gütern und Höfen in Engelbach, Oberrosphe, Rode bei Anzefahr und Heimbach bei Gemünden eine jährliche Rente von 5 Silbermark (heute etwa 120 DM) übertragen hatten. Kraft I. von Hatzfeld, seit über 25 Jahren auf Burg Elnhog und damals wohl Dienstältester, besiegelte den Vertrag. – Das wäre dann der 2. Angriff gegen die junge Burg gewesen. Vielleicht ist bei diesem Angriff auch der älteste Turm der Burg zerstört oder schwer beschädigt worden, denn in der Folgezeit wird wiederholt von Arbeiten an dem neuen Turm berichtet. Vielleicht hatten jene Mellnauer Burgmannen auch nur in dem geschlagenen Fähnlein des Ludwig Kalb mitgekämpft, während der alte Kraft von Hatzfeld auf Burg Mellnau Wache hielt. Wie lange ihre Unterwerfung unter Graf Ulrich von Hanau gedauert hat, ist nicht bekannt. Jedenfalls hat dieser alsbald danach den Erzbischof völlig besiegt.

Auf Burg Elnhog blieb es seitdem anscheinend längere Zeit ruhig. Die Burg unterstand damals immer noch der unmittelbaren Verwaltung von Amöneburg. Der dortige „Kellner“ (Finanz- und Wirtschaftsbeamte des Erzbischofs), meist ein Geistlicher, war zuständig für die Erhebung der notwendigen Abgaben und Steuern, um den weiteren Ausbau und die Unterhaltung der Burg zu finanzieren, für die Bezahlung der dortigen Handwerker und Unterbeamten, für die Versorgung der Burgmannen, Burgwächter usw.6. Als Unterbeamte waren in Mellnau zuweilen sog. „Prokuratoren“ eingesetzt, so 1324 bis 1327 ein Johann Weyner (d. h. Wagner)7. Militärisch unterstand die Burg am Anfang des Jahrhunderts wieder einem erzbischöflichen Oberamtmann. Das war von 1300 bis 1305 Graf Otto von Waldeck, der zugleich Pfandherr auf der jetzt erzbischöflichen Burg Battenberg war, und anschließend bis 1308 sein Sohn Graf Heinrich von Waldeck, der Schwiegersohn des letzten Grafen von Battenberg8. Auch sie setzten auf den einzelnen Burgen, auf denen sie nicht residierten, meist Burghauptleute oder Unteramtmänner für die militärischen Aufgaben ein, meist Ritter oder Edelknechte. So war mainzischer Unteramtmann auf Elnhog von 1324-26 der „Waffenknecht“ Johann Rufus (d. h. Rode) von Dernbach, aus dem Marburger Burgmannengeschlecht, und 1326-27 der Waffenknecht Siegfried von Biedenfeld, aus dem Frankenberger Burgmannengeschlecht9. – Allerdings scheinen die mainzischen Unterbeamten nicht immer sehr beliebt gewesen zu sein. Denn als im Jahre 1305 der Beauftragte des Grafen von Waldeck in Wetter Gericht halten wollte, griffen ihn und seine Begleiter die Bürger der Stadt Wetter tätlich an, ein Teil seiner Begleiter wurde der Pferde beraubt und gefangen abgeführt, so daß sich der Graf bei dem Erzbischof ernstlich beschwerte10.

Die Vorfahren des Wetterschen Herrschaftlichen Stiftsvogts Philipp von Dernbach gehörten zu den Burgmannen auf Mellnau. Grabplatte in der Stiftskirche zu Wetter

Die Vorfahren des Wetterschen Herrschaftlichen Stiftsvogts Philipp von Dernbach gehörten zu den Burgmannen auf Mellnau. Grabplatte in der Stiftskirche zu Wetter.

Wieweit die Burg Elnhog in die neue hessisch-mainzische Fehde von 1315 bis 1316 verwickelt war, die schließlich mit einem Waffenstillstand endete, ist nicht ersichtlich. Als mainzische Stützpunkte werden damals nur Battenberg und Rosenthal (Bentreff) genannt11. – Im übrigen nutzten die mainzischen Beamten die für Mellnau offenbar ruhigeren Zeiten, um die Burg weiter auszubauen und besser zu befestigen. Schon 1312 wurde nach einer Urkunde wieder an der Burg gebaut. Und als der Amöneburger „Kellner“ Brunhardt 1316 gestorben war12, wurde eine Bestandsaufnahme gemacht, nach welcher sich in „Ellenog“ 4 Pferde der erzbischöflichen Verwaltung befanden, die dort für den Turmbau arbeiteten, nebst 37 Malter und 1 Scheffel (etwa 150 Ztr.) Hafer. — In der Burg gab es damals auch schon eine Burgkapelle, in der 1325 der Kaplan Dietmar Schütze aus Wetter den Gottesdienst versah13. Sie lag wohl unmittelbar hinter dem östlichen Tor, an sie erinnerte früher noch ein spitzbogiges Fenster über der östlichen Eingangspforte. – Auch außerhalb der Burg wurde gebaut, vor allem wurden neue Ritterwohnungen im „Tal“ östlich der Burg errichtet. So versprach Erzbischof Matthias von Mainz 1322 den Rittern Heinrich Kalb und Volpert genannt Hosekin von Hohenfels, die bisher im Dienst des Landgrafen gestanden hatten, für den Fall, daß sie als Mainzer Burgleute nach der Burg Elnhoc gehen würden, ihnen dort entweder 2 Wohnungen oder 10 Pfund Heller Geld und das nötige Holz zum Bau neuer Häuser anzuweisen, neben der jährlichen Besoldung (dem „Burglehen“) von 4 Silbermark (etwa 100 DM). Tatsächlich befand sich dann Ritter Volpert von Hohenfels von 1324-26 als erzbischöflicher Burgmann auf Elnhog14, und zu dem Burglehen der von Treisbach gehörten später außer ihren sonstigen Einkünften auch 2 Häuser „im Tal“. – Ebenso scheint die Verlegung weiterer ritterlicher Stiftshöfe aus dem Wiesengrund von Kene (westlich der Burg) auf die Höhe des Berges weitere Fortschritte gemacht zu haben. Zwar sagte man damals noch immer „prope Kene“ (bei Kene), wenn man Güter bei Mellnau meinte15, denn schließlich war jenes Bauerndörfchen tief unten schon fast 1000 Jahre, die neue Bergsiedlung bei der Burg aber noch keine 100 Jahre alt. Im Jahre 1315/16 gab es aber immerhin in Atzbach (heute wüst bei Bauerbach) bereits einen Bauern namens Heinrich Ellenoger (Mellnauer), der dort den Hof des Amöneburger Ritters Volpert Hofherr bebaute16. Sein Enkel Heinrich Elnhoger, mit dem schönen Beinamen Furz, mußte sich 1392 vor dem Pfarrer in Seelheim verantworten wegen eines Streites mit dem Prior des Deutschen Hauses zu Marburg, dem Volpert Hofherr damals den Hof verkauft hatte17.

In dessen scheint den Mainzer Erzbischöfen die dauernde Unterhaltung ihrer vielen Burgen allmählich zu kostspielig geworden zu sein, zumal ihre fortgesetzten Kriegszüge und sonstigen politischen Händel zunehmend ihre Kassen leerten und sie zwangen, immer häufigere und immer höhere Schulden zu machen. Darum verpfändeten sie von nun an die Burg Elnhog laufend an verschiedene Edle und Ritter des Landes, denen sie erheblich verschuldet waren, sei es durch Kriegsdienste oder dadurch, daß jene ihnen Darlehen gegeben hatten18 . Diese Pfandherren mußten ihnen zwar regelmäßig weiter Kriegsdienste leisten, und ihre Rechte und Pflichten wurden durch Vertrag genau festgelegt. Im übrigen waren sie aber nunmehr für die Dauer der Pfandschaft, d. h. bis zur Tilgung der Schuld, selbständige Burgherren, und zwar Burghauptmann und Amtmann zugleich19. Als Burghauptleute beherrschten sie die Burg und was dazu gehörte, und waren für ihre Verteidigung verantwortlich; als Amtmänner regierten sie zugleich das ganze umliegende Land (das Amt Wetter). Sie zogen die mainzische Hälfte der Einkünfte (Steuern und Abgaben) von den Dörfern und der Stadt Wetter für sich ein und verwandten sie z. T. zu ihrer eigenen Befriedigung als Vergütung für ihre Amtstätigkeit; sie bejagten und nutzten den zugehörigen Burgwald und Wollenberg; sie hielten auf der Burg oder in Wetter Gericht über die Amtseinwohner und zogen diese selbstherrlich zu allen Diensten heran, die sie für notwendig hielten. Für die laufenden Verwaltungsgeschäfte hatten sie allerdings auch regelmäßig wieder einen Unteramtmann, auch Schultheiß oder Schreiber genannt20, der meist in Wetter wohnte, ebenso wie der landgräfliche Schultheiß, der dessen Verwaltungs- und Gerichtsgeschäfte im Amt erledigte.

Der erste dieser Pfandherren auf Burg Elnhog war der Ritter Konrad von Elkershausen (bei Weilburg), vorher Amtmann und Schultheiß zu Amöneburg 21 . Ihm schuldete der Erzbischof Matthias von Mainz Anfang 1327 schon 750 Pfund Heller (= Mark). Für diese Schuld wurde ihm das „Schloß Elnhog“ – das er danach mit seiner Frau Luckhardt und seinen Kindern 15 Jahre lang bewohnte – nebst dem Forst (dem Burgwald) verpfändet. Bald darauf hatte er auch gleich Gelegenheit, dem Erzbischof seine Treue zu beweisen. Denn im Frühjahr 1327 führte Erzbischof Matthias nach sorgsamer Vorbereitung einen überraschenden Kriegszug gegen Landgraf Otto von Hessen. Am Sonntag vor Pfingsten, den 24. Mai, kam es bei Amöneburg zu einem blutigen Gefecht zwischen den dortigen Truppen des Erzbischofs und sie angreifenden Marburger Truppen des Landgrafen, bei dem die Marburger aber mit hohen Verlusten unterlagen und schmählich fliehen mußten22. An diesem Gefecht nahm auch Konrad von Elkershausen als Mellnauer Burghauptmann mit seinen dortigen Rittern und Edelknechten teil. Die Nachrichten eines Chronisten, er sei in diesem Kampf erschlagen worden23, kann allerdings nicht stimmen, denn er lebte noch lange danach.

Im Gegenteil: Mit dem Nachfolger des Erzbischofs Matthias, der bald darauf starb, nämlich mit Erzbischof Baldewin, schloß er am 21. 6. 1329 einen neuen Pfandvertrag über die „Feste Elnhog und den Forst“24 und was dazugehört, wobei er dem Erzbischof – außer in bar geliehenen 1250 Pfund Heller – noch die von Erzbischof Matthias geschuldeten 750 Pfund Heller und ferner wegen der inzwischen geleisteten Kriegsdienste, wegen Schäden und Kosten weitere 200 Silbermark in Rechnung stellte. Dagegen nahm der Erzbischof diese Gelegenheit wahr, um recht wesentliche Mängel zu beseitigen, die die Burg Elnhog immer noch hatte: Es fehlte ihr vor allem noch ein massiver hoher Turm, und es fehlte an Wasser. Ritter Konrad von Elkershausen mußte sich deshalb ferner verpflichten, binnen 2 Jahren weitere 200 Mark (heute etwa 5000 DM) – allerdings auf Kosten des Erzbischofs – „zu verbauen“ an einem Turm25, einer steinernen Pforte und einer Zisterne (Becken zum Auffangen von Regenwasser)26 „und anderswo, wo es am meisten nötig ist“.

Mittelalterlicher Burgbau

Mittelalterlicher Burgbau

Für diese Schuld von zusammen 2000 Pfund Heller (= DM) und 400 Silbermark (= 10000 DM) verpfändete ihm also der Erzbischof sein „vorgenanntes Haus Elnhog und den Forst, die er schon innehatte, und dazu das ganze Gericht und die Herrschaft des Amtes Wetter mit allem was dazu gehört, es sei an Dörfern und Gerichten, Wäldern und Feldern, Wasser und Weiden und was da ist, es sei genannt oder ungenannt, und wie man es immer nennen mag.“ Dafür sollte er allerdings dem Erzbischof auch jederzeit dienen und die Burg wie die gesamte Herrschaft in Ehren erhalten wie sein eigenes Gut, und die Leute und ihr Gut nicht bedrängen noch besteuern über Recht und Gewohnheit hinaus27. Tatsächlich ist damals, um 1330, der Turm also so gebaut oder besser endgültig fertiggestellt worden, wie er noch heute, von der Zeit kaum angenagt, über die Lande schaut.

An dem Kriege zwischen Erzbischof Matthias und Landgraf Otto (1327/28) hatte auch der junge Mellnauer Knappe und spätere Ritter Konrad Milchling teilgenommen, dessen gleichnamiger Großvater einer der ersten Burgmannen auf Elnhog gewesen war und dessen Oheim Ruprecht Milchling soeben Amtmann zu Amöneburg war. Für seine Dienste und Verluste in dem Kriege gab ihm Erzbischof Baldewin in den folgenden Jahren außer einer Barvergütung von 21 Silbermark (rund 500 DM) noch verschiedene Güter bei Schönstadt im Wert von 80 Mark (= rund 2000 DM)28. Seitdem nannten sich Konrad und seine Nachkommen „Milchling von Schönstadt.“

Als Burgmannen dienten in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts auf Burg Elnhog – außer verschiedenen Angehörigen der schon genannten Familien aus der Umgebung: Knibo, von Hatzfeld, von Hohenfels, von Treisbach, von Heppenberg und Milchling von Schönstadt – neuerdings auch noch einige Ritter und Edelknechte aus anderen Gegenden Hessens, die der Erzbischof anwarb und mit weiteren „Burglehen“ versah29. So die Ritter Johann Riedesel (aus dem Ziegenhainischen, um 1300/10, später in Rauschenberg30 ; und Konrad von Heimbach (bei Burggemünden 1309/10); die „Edelknechte“ Johann und Volpert von Dernbach (bei Gladenbach, 1324/26), Arnold von Wiera (bei Treysa 1312-1341), an dessen Stelle dann Konrad von Michelbach, wohl sein Schwiegersohn, trat31. Überhaupt waren die Burgmannen vielfach untereinander verwandt und verschwägert. So hatte Kraft I. von Hatzfeld eine Jutta von Heimbach zur Frau, Johann Riedesel war ein Schwager Konrads von Heimbach, Arnold III. von Hohenfels war mit Christine von Treisbach, Johann de Palude (von Anzefahr) mit Christine von Hohenfels verheiratet, und Ludwig von Heppenberg war offenbar der Schwager von Mengot Knibo II, von Elnhog. Sie wohnten regelmäßig für die Dauer ihres Dienstes mit ihren Familien nahe bei der Burg, lebten von ihrem „Burglehen“ (der bei ihrem Eintritt vereinbarten Vergütung) und waren vertraglich zur Verteidigung der Burg sowie zur Treue gegenüber dem Erzbischof verpflichtet. – Im Jahre 1343 kam noch der Waffenknecht Andreas von Fleckenbühl (bei Schönstadt) als „Erbburgmann“ auf dem „Haus Elenhoug“ hinzu. Er erhielt auf Lebenszeit an Stelle einer jährlichen Rente von 6 Pfund Heller den erzbischöflichen Rottzins (Medem genannt) von den Äckern und Wiesen am Dammberg bei Mellnau, die damals offenbar grade neu gerodet worden waren. Im übrigen hatten die von Fleckenbühl damals bereits einen eigenen freien Hof in Kene. Andreas sollte sich diese erzbischöfliche Rente „verdienen mit Sitzen auf der Burg in Kriegs- und anderen Zeiten, wenn es nötig ist, mit treuen Eiden und Diensten, wie die anderen Burgmannen auf Elnhog zu tun pflegen nach Gewohnheit und Recht.“ Andreas brauchte also nur in Kriegs- und Notzeiten zur Verteidigung der Burg bereit zu stehen, im übrigen wohnte er – wie übrigens seitdem auch die Milchlinge – auf seinem Gut bei Schönstadt. Er ahnte nicht, daß seine Nachkommen um 1500 die letzten Amtmänner auf Burg Mellnau sein würden.

Mit seinen Amtmännern auf Burg Elenhog hatte der Erzbischof von Mainz in den Jahren zwischen 1340-1350 einigen Kummer. Sie wechselten in diesen Jahren allein 5mal32, ohne daß die Gründe für den Wechsel jeweils klar ersichtlich wären. Möglich, daß es mit den damaligen verworrenen politischen und kirchlichen Verhältnissen zusammenhing, denn es gab zu der Zeit 2 Erzbischöfe von Mainz, die sich mit Hilfe verschiedener Fürsten heftig bekriegten. Schon 1341 hatte sich Erzbischof Heinrich mit dem Grafen Gottfried von Arnsburg (bei Gießen) nach einem Streit in Wiesbaden dahin geeinigt, daß sie sich gegen die von Elkershausen, die noch auf Elnhog saßen, beide gegenseitig beistehen wollten „bis zur Erfüllung der Forderungen, die das Stift zu Mainz gegen diese habe“.

Die Stammburg der Ritter von Hatzfeld

Die Stammburg der Ritter von Hatzfeld

Ferner sollte der Graf dem Erzbischof 2700 Pfund Heller (= DM) leihen, mit denen er die Burg Elnhog und seinen Teil an Stadt und Amt Wetter wieder einlösen wollte; dafür sollte der Graf an Stelle der von Elkershausen – die dann abziehen mußten – Pfandherr von Wetter und Mellnau werden. Tatsächlich hat der Graf die vereinbarte Summe offenbar gezahlt, denn im April 1342 wurde die Burg nebst Zubehör durch den Erzbischof eingelöst und auf den Grafen übertragen33. — Dieser scheint sein Amt aber kaum angetreten zu haben, denn schon 1343 erscheint der frühere Mainzer Oberamtmann und Edle Ritter Hermann von Lisberg (Liebesberg in der Wetterau) mit seiner Frau Else als Pfandherr und Amtmann in Mellnau und Wetter, und zwar bis zum Sommer 134734. Ihm folgte Anfang 1348 der erzbischöfliche Erbamtmann und Edle Ritter Heinrich von Hanstein (an der Werra) als Pfandherr des „Hauses Elnhog“35. Aber auch diese Verpfändung dauerte nur ganz kurze Zeit, denn im Dezember 1348 wurde das „Schloß Elnhoug“, nunmehr wieder auf lange Zeit, für 3500 Pfund Heller (= DM) an die Brüder Guntram und Kraft von Hatzfeld verpfändet. Damit begann die militärisch und politisch bedeutsamste Zeit der Burg36.

Ritter Guntram I. von Hatzfeld war schon 1332, zusammen mit seinem Vetter Johann I.37, die beide damals noch auf ihrer Burg Hatzfeld wohnten, gegen Zuteilung entsprechender „Burglehen“ sowohl auf Hatzfeld wie auf Elnhog in den Dienst des Erzbischofs getreten38. Ihre Väter, Gottfried I. und Kraft II, von Hatzfeld, Söhne Krafts I., waren nacheinander erzbischöfliche Amtmänner zu Amöneburg gewesen, hatten aber gleichzeitig schon 1309/11 auch dem Landgrafen ihre Burg Hatzfeld sowie eigene Güter in Wollmar, Simtshausen und bei Kene überlassen39. Guntrams Vater war danach sogar kurze Zeit landgräflicher Amtmann zu Marburg gewesen40. Sie strebten offenbar danach, sich aus den vielen Streitigkeiten zwischen beiden herauszuhalten und sich mit beiden Teilen gut zu stellen oder daraus Nutzen zu ziehen. Guntram erbte dann von seinem Schwiegervater Heinrich von Obenrode (bei Amöneburg) noch dessen Ritterhof zu Goßfelden, die „Burg an der Lahn“, dazu, die 1335 dem Erzbischof von Mainz zu Lehen übertragen worden war; damals diente er wohl schon auf Elnhog41. Im folgenden Jahr, 1336, zog er unter Erzbischof Baldewin für diesen sogar in einen Krieg nach Thüringen, wurde aber dort gefangen genommen und kehrte geschlagen zurück42. Um sich – wie die Väter – auch mit der andern Seite gut zu stellen, übertrug er dann zusammen mit seinen Brüdern und Vettern die gemeinsame Burg Hatzfeld wieder dem Landgrafen Heinrich II.43. Danach ging er für einige Zeit „außer Landes“ und wurde um 1340 kölnischer Burgmann zu Siegen44. Anschließend geriet er sogar, zusammen mit seinem jüngeren Bruder Kraft IV., 1346/47 in eine kriegerische Fehde bei Amöneburg gegen den Erzbischof selbst, und zwar wegen der Erschlagung ihres Onkels Werner von Schweinsberg45, wonach sie sich am 3. 10. 1347 mit dem damaligen Amtmann von Amöneburg wieder aussöhnten. Immerhin scheinen beide, zumal sie edler Abkunft waren, bei ihren Kriegszügen jeweils nicht nur eine führende Rolle gespielt, sondern auch gut verdient zu haben.

Als daher im Herbst 1348 der bisherige Amtmann von Mellnau, Heinrich von Hanstein, überraschend auf sein Amt wieder verzichtete, um als Erbamtmann auf seine Burg an der Werra zurückzukehren, ritten Guntram und Kraft IV.46 von Hatzfeld nach Mainz zum Sitz des Erzbischofs und begehrten mit Erfolg, ihnen gemeinsam als Pfandherren die Burg „Elnhouge“ und das zugehörige halbe Amt Wetter zu übertragen47. Sie berechneten dabei dem Erzstift zunächst noch für den Kriegszug Guntrams nach Thüringen (1336) und seine Gefangenschaft für den Erzbischof 500 Pfund Heller (= DM), für ihren Schaden in der Fehde von 1346/47 gegen den Erzbischof weitere 500 Pfund Heller, und liehen zugleich dem Erzbischof für künftige Kriege aus ihrer Tasche noch 2500 Pfund Heller. Für diese 3500 Pfund Heller wurden sie beide auf Lebenszeit die Herren von Mellnau „mit allem was dazu gehört, an Gerichten, an Steuern und Abgaben, an Wäldern, Wassern und Weiden, wie es auch genannt sei“. Dafür wurden sie verpflichtet, die Leute und die Güter, die zu dem „Haus Elnhog“ gehörten, getreulich zu verteidigen und zu schützen, sie zu keinen ungewöhnlichen Diensten noch Abgaben zu drängen, dem Erzbischof jederzeit die Festen Elnhog und Wetter offen zu halten, und beide zu unterhalten mit Leuten und mit Geld. Jeder Burghauptmann, der auf Elnhog gesetzt würde, sollte ebenso wie alle Burgmannen, Burgbewohner, Turmwächter und Pförtner nicht eingestellt werden, bevor sie nicht sowohl dem Erzbischof – weil ihm die Burg gehörte -, wie auch den Brüdern von Hatzfeld – weil sie ihr Geld dafür gegeben hatten – Gehorsam und Treue geschworen hätten. Sie selbst aber schwuren, dem Erzbischof niemals Schaden zu tun oder tun zu lassen und ihm treu und behilflich zu sein, wie es Amtmänner billig tun sollten. — Diesen Eid haben beide bis zu ihrem Tode (Guntram 1382, Kraft 1387) getreulich gehalten.

Schon bald nach der Amtsübernahme in Mellnau hatten sie Gelegenheit, dem Mainzer Erzstift ihre Treue zu beweisen. Im Jahre 1349 führte Erzbischof Heinrich von Mainz einen Feldzug gegen König Heinrich von Böhmen, der seinen Gegenbischof Gerlach von Nassau unterstützte. Guntram von Hatzfeld, dessen Bruder früher im Dienst der Nassauer gestanden hatte, nahm daran zwar selbst nicht teil, ließ aber seinen Sohn Gottfried II. von Hatzfeld 1 Jahr lang dabei auf Mainzer Seite mitkämpfen. Da der Erzbischof den vereinbarten Sold von 120 Pfund Heller nicht bezahlen konnte, ließ er den Betrag auf die Summe, die er Guntram für das „Haus Mellnau“ und Wetter schuldete, draufschlagen48. — Im Sommer 1350 führte der Erzbischof einen weiteren Krieg gegen Landgraf Heinrich II, von Hessen und seine Helfer, die den Gegenbischof ebenfalls unterstützten. Auch diesmal beteiligte sich Guntram nicht unmittelbar, weil er es wohl mit dem Landgrafen, dem er ebenfalls verpflichtet war, nicht ganz verderben wollte. Aber sein Bruder Kraft IV., damals Burghauptmann auf dem „Haus zum Elenhoge“, nahm den Kampf auf. Er warb sogar eine Truppe von 30 Mann (15 behelmte Ritter und 15 gepanzerte Edelknechte) zunächst auf eigene Kosten für 1/4 Jahr zum Dienst auf der Burg Mellnau an, zahlte jedem Behelmten als Sold 20 Pfund Heller und jedem Gepanzerten 10 Pfund Heller, gab ihnen dazu Kost und Unterkunft und bezahlte den Hufschlag für die Pferde, gewann Kundschafter und heimliche Boten und bezahlte auch ihnen den verdienten Botenlohn. Mit diesen Truppen führte er von Mellnau aus Streifzüge nach Frankenberg, Biedenkopf und Marburg aus49. Nach Beendigung der Kämpfe rechnete er wieder mit dem Erzbischof ab. Er berechnete ihm für seine eigene Dienste 200 Pfund Heller, für die Besoldung der angeworbenen Truppe 450 Pfund, für ihren Unterhalt 575 Pfund und für den Botenlohn weitere 100 Pfund Heller. Da der Erzbischof das wieder nicht bezahlen konnte, ließ er die Gesamtsumme von 1325 Pfund Heller wiederum auf die Schuldsumme für Mellnau und Wetter draufschlagen. Damit waren es schon fast 5000 Pfund Heller, für die ihnen die Burg und das Amt verpfändet war.

Nachdem Erzbischof Heinrich 1353 gestorben war, kam es unter Erzbischof Gerlach um 1356/57 zu neuen Fehden um Wetter und Mellnau, unter denen besonders das Wettersche Stift sehr zu leiden hatte. Sie setzten sich fort in neuen Kämpfen von 1360/6150. „In diesen Jahren wurden die Junker von Hatzfeld des Landgrafen zu Hessen Feind und taten besonders denen von Frankenberg vielen Schaden“51. Die Kämpfe waren für beide Teile ebenso kostspielig wie erfolglos. Sie endeten daher – wie 100 Jahre zuvor! – mit einem vorläufigen Friedensvertrag, und zwar derart, daß beide Teile je 2 ihrer angesehensten Ritter einsetzten, die über die beiderseitigen Klagen entscheiden sollten. Der Erzbischof ernannte dazu seine Mellnauer Ritter Kraft von Hatzfeld und Hermann von Falkenberg, der Landgraf seine Marburger Ritter Rudolf Scheuernschloß und Kraft Rode als Schiedsrichter. Am 25. 1. 1362 fällten die 4 „Ratmannen“ ihren Spruch: Der Erzbischof klagte, er sei durch den Landgrafen und seine Leute, namentlich durch Herrn Johann von Breidenbach (bei Biedenkopf) in seinem Gericht Münchhausen um 300 Mark geschädigt worden; das Urteil lautete: „Ist das so, so ist dem Erzbischof rechtmäßig Ersatz zu leisten.“ – Der Landgraf klagte dagegen, seinem Land und seinen Klöstern sei von den erzbischöflichen Burgen Battenberg und Mellnau aus großer Schaden zugefügt worden an Toten und Verwundeten, durch Raub und Brand; der Schaden betrage – ohne die Toten – schätzungsweise 20 000 Mark Silber. Das Urteil lautete: „Da der Landgraf den, der den Schaden getan hat, nicht mit Namen nennt, so soll erst der Schuldige genannt und dann das Urteil gesprochen werden.“ – Das klingt seltsam, denn von der Burg Mellnau aus waren es die „Schiedsrichter“ Kraft von Hatzfeld und Hermann von Falkenberg ja selber gewesen. Aber vielleicht wollten sie sich grade deshalb vor der Entscheidung drücken, denn sie konnten sich ja nicht selbst verurteilen!

In jenen Kämpfen war anscheinend auch der letzte Mengoz Knibe von Elnhog gefallen, der noch 1356 vom Erzbischof erneut mit den alten Burglehen seiner Väter betraut worden war. An seine Stelle trat deshalb 1361 als neuer Burgmann Hermann von Falkenberg (bei Wabern), dem der Erzbischof 1354 und 1359 die erst 20 Jahre zuvor gegründete Burg und Stadt Rosenthal verpfändet hatte. Für seinen Burgdienst auf Elnhog erhielt er 1362 die obengenannten Burglehen der Knibos (die Höfe zu Mellnau, Warzenbach und Brungershausen, das Gericht zu Hollende und Bannebach, den Zehnten daselbst und zu Roda) als Vergütung dazu52. Seine 1. Frau war Agnes, Tochter Hermanns (des letzten) von Anzefahr, und seine Tochter war damals Nonne im Stift Wetter. Nachdem seine erste Frau gestorben war, verkaufte er später die ererbten Güter von Anzefahr und übertrug 1364 die Mellnauer Burglehen seiner 2. Frau Else, Tochter Volpert Hosekins von Hohenfels, zum Nießbrauch auf Lebenszeit. Erst 1388 fielen sie wieder an den Erzbischof zurück, der sie 1391 an den neuen Burgmann Friedrich von Erfurtshausen (bei Amöneburg) übertrug53.

Auch nach dem Schiedsspruch von 1362 hörten die Streitigkeiten keineswegs auf, denn es war eine kriegerische Zeit, in der die blutigen Fehden kein Ende nahmen. Schon 1363/64 lagen die von Hatzfeld wieder mit dem Landgrafen im Kampf. Diesmal wurden Ritter Guntram und sein Sohn samt ihren Helfern von dem Landgrafen in einer offenen Fehde bei Wetzlar geschlagen54. In einem neuen Schiedsspruch, an dem wieder Hermann von Falkenberg von Elnhog auf der einen und Kraft Rode von Marburg auf der andern Seite beteiligt waren, wurden beide verpflichtet, gegenseitig alle Gefangenen zurückzugeben, keinerlei Rache zu üben und alle Ansprüche gegeneinander fallen zu lassen. Ja Herr Guntram sollte sogar „wieder Erbburgmann des Landgrafen“ werden und der Landgraf solle ihm die geschuldete Summe auszahlen, und zwar in 2 Raten, „von dem Pfand, das Unser Herr der Kaiser dem Landgrafen gesetzt hat“55. Ob mit diesem Pfand die Burg Mellnau gemeint war, ist nicht ganz klar. Immerhin spricht dafür, daß von einem andern Pfand Guntrams von Hatzfeld damals nichts bekannt ist. Andererseits waren denen von Hatzfeld nach einer anderen Urkunde damals offenbar ihre Pfandrechte zu Mellnau und Wetter vorübergehend entzogen worden56 und einem Ritter Konrad von Falkenberg gen. von Hebel (bei Wabern), einem Vetter Hermanns von Falkenberg, übertragen. Denn um 1365 teilte ein Ungenannter dem Erzbischof mit, jener habe „Elhog“ denen von Hatzfeld, als er es ihnen herausgeben sollte, nicht überlassen wollen, wenn sie ihm nicht 80 Mark (rund 2000 DM!) mehr gäben, als die in den Pfandbriefen festgesetzte Summe ausmachte57. Spätestens 1366 waren Guntram und Kraft von Hatzfeld aber wieder im Besitz der Burg und des Amtes. Der Landgraf dagegen mußte, um seine Kriegs- und Nachkriegsschulden bezahlen zu können, seinen Gläubigern und Helfern damals viele Schuldanweisungen, besonders auf die Steuern seiner Stadt Frankenberg, geben58.

Die gleichzeitigen Auseinandersetzungen zwischen dem Landgrafen und dem Erzbischof von Mainz mußten dann gleichfalls erst wieder durch einen Schiedsspruch beendet werden, den im Jahre 1366 der Kaiser persönlich fällte. Damals beklagte sich der Landgraf noch besonders darüber, die erzbischöflichen Amtleute in Rosenthal (das war wohl Hermann von Falkenberg) hätten ohne seine Einwilligung im Burgwald roden lassen, während der Erzbischof darüber klagte, der Landgraf habe rechtswidrig die Neustadt von Frankenberg gegründet59. Der Kaiser entschied schließlich, daß alle gegenseitigen Gefangenen los und ledig sein sollten, daß die Straßen beiderseits frei und ungehindert sein und alle gegenteiligen Befehle des Landgrafen hinfällig sein sollten60. – Damit schien der Friede auch zwischen diesen alten Streithähnen zunächst wieder hergestellt. Der Friede dauerte damals aber nur wenige Jahre.

Die kriegerischen Auseinandersetzungen fingen sogleich wieder an, als seit 1367 der junge Landgraf Hermann die Mitregierung neben seinem Onkel Heinrich – zunächst in Marburg, dann in Kassel – übernahm. Landgraf Hermann war ursprünglich als Geistlicher ausgebildet und schon Domherr, als er die Regierung antrat. Trotzdem war er wie seine Vorfahren ein ungestümer und kriegerischer Geist, dabei rücksichtslos, hartnäckig und verschlagen, wie es nur ein Politiker sein kann61. Seine Unternehmungen richteten sich zunächst vor allem gegen den Adel und die Ritterschaft des Landes, die er sich untertan machen wollte. Darum schlossen sich diese im Jahre 1331, zugleich mit zahlreichen Großen und Rittern der angrenzenden Lande, zum sogen. „Sternerbund“ zusammen, weil sie nach dem Wappen ihres Feldhauptmanns, des Grafen Gottfried von Ziegenhain, einen Stern als Bundeszeichen trugen. Zu ihnen gehörten alsbald über 2000 Ritter und Knappen, die allein 350 Burgen innehatten62. Auch die von Hatzfeld auf Burg Elnhog gehörten wieder dazu, wohl deshalb, weil Landgraf Hermann gleich zu Anfang mit einem Handstreich die Stadt Wetter an sich gebracht hatte, die ihnen ja zur Hälfte vom Erzbischof verpfändet war63. Landgraf Hermann hatte, schon bevor die neue Fehde überhaupt begann, über 1000 Ritter und Knechte aufgeboten, die zunächst in der Gegend von Alsfeld und Hersfeld, besonders auf den Dörfern, nicht wenig Schaden anrichteten64. Zu Beginn der eigentlichen Fehde Anfang 1372 rühmte er sich, 32 meist befestigte Städte (einschließlich Wetter, Kirchhain und Frankenberg) und 32 einzelne Burgen (aber nicht das Schloß Mellnau) im Besitz zu haben65. Der Mittelpunkt seiner Kriegführung war zu Marburg, wo er die Hauptmacht seiner Truppen versammelt hatte66. Von dort aus schickte er wiederholt Boten auch nach Wetter zu dem mainzischen Unteramtmann Johann Schreiber und zur Äbtissin wegen Haferlieferungen

und Geld67. Von dort aus führte er den Kampf mit Erbitterung und Härte, aber zunächst mit wechselndem Erfolg, bis er durch seine unerschütterliche Hartnäckigkeit die große Zahl seiner Gegner zum Erlahmen brachte68. Nach der Übung der Zeit wurde der ganze Krieg in fortgesetzten überfallartigen Streif- und Raubzügen nach allen Seiten geführt, wobei wieder weniger die Truppe als die Bevölkerung zu leiden hatte, denn jeder suchte immer nur möglichst viel Gefangene und Beute zu machen, sich selbst zu bereichern und die Städte, Dörfer und die Saaten des Gegners zu verwüsten69. Damals litt – nach dem Chronisten Gerstenberg – besonders Frankenberg „unaussprechliche Not von den mainzischen Reitern aus Battenberg, Mellnau und Rosentahl“, von den kölnischen aus Westfalen, den waldeckischen aus Sachsenberg usw. Die letzteren zündeten sogar die Neustadt von Frankenberg bei Nacht an und verbrannten sie70, während die Sterner aus Mellnau die Stadt Wetter angesteckt und selbst die Klostergebäude verbrannt oder beschädigt haben sollen71. Umgekehrt werden nicht selten die Landgräflichen von Wetter aus auch gegen Mellnau vorgestoßen sein und dabei die Höfe und Fluren von Kene unten im Tale geplündert und verwüstet haben72. Schließlich waren aber offenbar beide Teile — nach maßlosen gegenseitigen Zerstörungen und allgemeiner Verarmung der Bevölkerung – vorläufig wieder des Kampfes müde. Auch die von Hatzfeld versöhnten sich im Juni 1374 wieder zu Marburg mit dem Landgrafen Hermann, wobei sie alle Gefangenen freigaben und alle gegenseitigen Ansprüche niedergeschlagen wurden73. Inzwischen hatte der Landgraf durch seinen 3jährigen Krieg derartige Schulden aufgehäuft, daß er seine Städte mit hohen Steuern belegen und ganze Städte und Dörfer – wie Frankenberg und Sarnau – verpfänden mußte, um wieder zu Geld zu kommen74.

Wieweit die Brüder Guntram und Kraft IV. von Hatzfeld sich persönlich an dem Sternerkrieg beteiligt hatten, ist nicht näher bekannt75. Dagegen war Guntram von Hatzfeld 1379 einer der Hauptleute im „Hörnerbund“, einer ähnlichen Rittergesellschaft, und stellte in der neuen Fehde zwischen Landgraf Hermann und Erzbischof Adolf von Mainz und seinen Helfern diesem auch die Burg Mellnau zur Verfügung76. Auch der noch ganz junge Erzbischof Adolf war trotz seines hohen geistlichen Amtes ein sehr kriegerischer und politisch ehrgeiziger Mann77. Er verband sich sogleich nach seinem Amtsantritt mit führenden Gegnern des Landgrafen und setzte sie in hohe Ämter ein78. Im Juni 1380 saßen drei seiner führenden Getreuen vor allem auf den Burgen Amöneburg, Mellnau und Hatzfeld: Ein Vetter des Erzbischofs, Graf Ruprecht von Nassau, war Oberamtmann von Amöneburg geworden; der greise Guntram von Hatzfeld war erzbischöflicher Amtmann von Wetter und Mellnau; und einem andern Verwandten des Erzbischofs, dem Grafen Johann von Nassau-Dillenburg, hatten Guntram und seine Verwandten die Burg Hatzfeld zur Verfügung gestellt79. Von hier aus beunruhigten besonders die Nassauer die oberhessischen Besitzungen des Landgrafen derart, daß dieser im Juli 1380 gleich eine ganze Heerschar, darunter allein 60 Reiter aus Frankenberg, gegen sie aussandte80. Nach dem Bericht der Chronisten Riedesel und Gerstenberg zogen die Landgräflichen zunächst von Niederhessen aus gen Amöneburg und verwüsteten die Fluren von Mardorf. Dann wandten sie sich über Schönstadt und Oberrosphe nach Mellnau und verwüsteten dort mit ihren Pferden die Fluren („verderbten die Früchte“). Endlich zogen sie weiter über Simtshausen nach Hatzfeld und „verderbten auch dort die Früchte“81. Die Burgen selbst scheinen sie dabei gar nicht angegriffen zu haben, zumindest hatten sie dabei keinerlei Erfolg, und nur die Bauern hatten wieder einmal unter dem Fehdezug des Landgrafen zu leiden.

Die Besatzung der Burg Hatzfeld rächte sich dafür besonders mit gelegentlichen neuen Überfällen auf die Stadt Frankenberg, die Besatzung von Mellnau besonders mit Streifzügen nach der landgräflichen Residenzstadt Marburg. Zu der Mellnauer Burgmannschaft gehörte damals der junge Edelknecht Gottfried von Löwenstein, der nach seiner Urgroßmutter auch von Löwenstein-Schweinsberg genannt wurde, und dessen Vater Hermann von Löwenstein früher Amtmann zu Rosenthal und dann Hauptmann im Sternerbund gewesen war82. Da er aus einem alten und edlen, zugleich recht kampfgierigen Geschlecht stammte, mag er unter den Burgmannen bald eine führende Rolle gespielt haben. Er führte Anfangs 1381 mit mehreren Genossen einen Fehdestreifzug nach Marburg aus, wobei sie verschiedene Bürger der Stadt vor den Toren fingen und niederschlugen, ja Gottfried von Löwenstein sogar selber in den Lahnbergen am Seelheimer Wege zwei von ihnen erschlug. Danach ritten die Burgmannen wieder nach Mellnau zurück83. Diese Schandtat konnte der Landgraf aber nicht ungesühnt lassen. Er stellte deshalb rasch erneut ein ganzes Heer zusammen84, vor allem aus Marburger Rittern, Knechten und bewaffneten Bürgern, schickte sie am 31. März 1381 vor Mellnau und belagerte das Schloß. Und nun ereignete sich die Geschichte, welche die Burg Mellnau für immer berühmt gemacht hat und seitdem in allen Chroniken zu lesen steht. Es schien anfangs ein siegreicher Tag für die Landgräflichen zu werden, aber dann wurde es, besonders für die Marburger, ein noch schwärzerer Tag. In der ältesten Chronik des Johann Riedesel war darüber zu lesen:85

„Herr Günther (Guntram) von Hatzfeld, Ritter, kam mit etlichen auf den Turm. Da gewannen die Landgräflichen das Schloß und hätten sie (im Turm) vielleicht ausgehungert, denn sie mußten ihre eigene Netze und Seiche auf dem Turm trinken; dazu gruben sie (die Landgräflichen) ein großes Loch unter den Turm, daß er bald umgefallen wäre. Unterdessen kamen die von Hatzfeld und Löwenstein mit ihren Helfern und großer Macht und trieben die Landgräflichen ab von dem Schloß in der Fastenzeit auf Montag nach Palmarum (am 8. April)86 – Hierbei kamen soviele von den Landgräflichen und aus Marburg zu Tode, daß man noch jahrhundertelang im Lande sagte, wenn einer zu Tode gekommen war: „Der ist auch nach Mellnau gezogen.“

Offenbar hatten Guntrams Bruder Kraft von Hatzfeld und Gottfried von Löwenstein, während Guntram fast allein die Burg verteidigte, heimlich – wahrscheinlich von Rosenthal und Wolkersdorf her – Hilfe geholt und die nichts ahnenden Belagerer plötzlich aus dem Burgwald heraus mit großer Macht überfallen, als diese schon zu siegen wähnten.

Auch für Landgraf Hermann war dies ein schwerer Schlag. Er wollte die Burg Mellnau zerstören und wurde besiegt. Er rächte sich dadurch, daß er im Sommer, am 12. August 138187, mitten in der Erntezeit, wie ein Jahr zuvor, noch einen berittenen Streifzug nach Mellnau und Amöneburg machen ließ, wo die Landgräflichen durch ihre Pferde wiederum „die Früchte zertreten“ ließen und so großen Schaden an der Ernte anrichteten, ohne aber die Burg selbst noch einmal anzugreifen88.

Der tapfere Verteidiger der Burg Mellnau, Ritter Guntram von Hatzfeld aber, starb bald danach. Es war seine letzte große Tat. Schon Anfang 1383 söhnte sich sein Sohn, Kraft VI., mit dem Landgrafen wieder aus, ebenso im Sommer 1384 alle übrigen Hatzfelder, indem sie – wie schon ihre Großväter 1311 und ihre Väter 1337/38 – wohl gegen entsprechende Entschädigung dem Landgrafen erneut ihr Schloß Hatzfeld zu Lehen übertrugen, jedoch mit der Bedingung, daß sie in einem Krieg zwischen dem Landgrafen und dem Erzbischof „damit stille sitzen wollten“89.

Der Friede dauerte wie üblich nicht lange. Schon 1384 begann Landgraf Hermann mit neuen Fehdezügen in verschiedenen Teilen Hessens, mit denen er nicht nur den Erzbischof Adolf von Mainz, sondern auch mehrere andere geistliche und weltliche Fürsten und fast alle hessischen Ritter wieder gegen sich aufbrachte90. Ja selbst die Städte, die ihm gehörten und ihm bisher treu

ergeben waren, erhoben sich wegen seiner fortgesetzten Kriege gegen ihn. Unter seinen Gegnern war naturgemäß alsbald wieder der alte Kraft IV. von Hatzfeld, der noch auf Schloß Mellnau regierte und im Mai 1385 einen neuen Vertrag mit dem Erzbischof schloß91. Im Sommer 1385 wurde dann der Landgraf von den verbündeten Streitkräften der Gegner bei Kassel schmählich geschlagen. Nichtsdestoweniger setzte er die Fehden schon Ende 1385 in Osthessen und Anfang 1386 in Oberhessen fort92. Hier begann Ende Februar 1386 ein heftiger Streit zwischen dem Landgrafen Hermann und Kraft von Hatzfeld, der noch immer Pfandherr von Schloß Mellnau und Amtmann der mainzischen Hälfte von Wetter war. Der Streit drehte sich hauptsächlich wieder um die Burg Elnhog und um den Burgwald, den der Landgraf jetzt für sich allein beanspruchte. Der Landgraf hielt sich deswegen monatelang dauernd in Marburg auf. Er wurde vor allem unterstützt von seinen jetzigen Amtmännern zu Frankenberg, Johann von Helfenberg und Johann von Treisbach93. Am 27. 2, schickte er von Marburg aus einen Fehdebrief durch Boten an „Craffte von Hatzfelt geyn Melnhau“94, in der Folgezeit „Warnbriefe“ an die Grafen von Wittgenstein und Nassau, die wohl mit Kraft von Hatzfeld sympathisierten. Am 8. 4. und 20. 5. 1386 schickte er wieder durch Boten Briefe an Kraft von Hatzfeld; gleich darauf befahl er der Stadt und dem Amtmann in Frankenberg am Sonntag nach Himmelfahrt, daß sie „die Flur tilgen sollten vor Melnhaug“ (d. h. die Feldfrüchte der Bauern restlos vernichten, als Pfingstbescherung!)95. Mehr scheinen die Landgräflichen in der ganzen Fehde, die fast ein halbes Jahr dauerte, auch nicht erreicht zu haben. Nach neuen „Ladebriefen“ brachte ein Marburger Bote endlich am 26. 7. 1386 einen „Sühnebrief“ des Landgrafen an Kraft von Hatzfeld nach Mellnau, bald darauf auch nach Rauschenberg und Amöneburg, womit der Friede vorläufig wieder hergestellt wurde96.

Diese Aussöhnung scheint Erzbischof Adolf, der grade zu einem neuen großen Krieg gegen den Landgrafen rüstete97, dem alten Kraft von Hatzfeld übel genommen zu haben. Mitte April 1387 löste er plötzlich die an Kraft IV. verpfändete Hälfte des Schlosses Mellnau und des mainzischen Teiles von Wetter für 1500 Pfund Heller, die er ihm dafür schuldete, ab, und enthob ihn zugleich seiner Stellung als mainzischer Amtmann von Wetter. Dafür verpfändete dann Landgraf Hermann Mitte Oktober 1387 ihm und seinen 3 Söhnen kurzerhand die hessische Hälfte von Wetter für 1130 Pfund Heller (= DM), um sie so zu sich herüber zu ziehen (allerdings ohne den zugehörigen Burgwald, den der Landgraf für sich behielt, weil er oft, besonders von Wolkersdorf aus, darin jagte!)98. Indessen hätte der alte Kraft IV. an dem neuen Krieg ohnehin nicht mehr teilnehmen können, denn er starb noch im selben Jahre. Sein Erbe traten als hessische Amtmänner zu Wetter (und seit 1392 auch wieder als Mainzische Pfandherren und Amtmänner zu Mellnau hinsichtlich der früheren Hälfte ihres Vaters) seine Söhne Wigand 1., Guntram II, und Kraft VII. an99.

Die frühere Hälfte Guntrams 1. an dem Pfand zu Mellnau gehörte dessen Sohn Kraft VI., der schon 1384 dessen Nachfolge zu Mellnau angetreten hatte100. Auch er hatte schon im Sternerkrieg mitgefochten und sich danach mit dem Landgrafen versöhnt101. In dem Krieg vom Sommer 1387 zwischen dem Landgrafen und den Verbündeten des Mainzer Erzbischofs focht er sogar im Dienste des Landgrafen. Nachdem beide Teile dann am 10. 9. 1387 einen Waffenstillstand geschlossen hatten, zog sich der Landgraf zunächst in den Burgwald nach Frankenberg und Wolkersdorf zurück102, während Kraft Vl. auf seine Burg Mellnau zurückkehrte. Von dort aus beschuldigte er den Landgrafen, daß er ihm seine Gefangenen entwendet habe. Darauf schickte ihm der Landgraf am 22. 11. 1387 von Marburg aus durch einen Boten einen drohenden Brief „gen Melnhauw“, und Kraft mußte am gleichen Tage wohl oder übel folgende Ehrenerklärung unterzeichnen:103

„Ich Kraft von Hatzfeld, Sohn des verstorbenen Ritters Guntram, bekenne, daß ich mit solchen Worten, die ich auf den hochgeborenen Fürsten, Junkern Hermann, Landgrafen zu Hessen, gesprochen habe, nämlich, daß er mir meine Gefangenen durch Verrat entzogen und gestohlen habe, – daß ich damit ihm Unrecht getan habe und von ihm nichts anderes weiß, als daß er ein redlicher Fürst und Herr ist, und bitte den vorgenannten meinen Junkern, daß er mir vergebe und verzeihe.“

Diese Demütigung hat Kraft VI. dem Landgrafen offenbar nicht vergessen, und er rächte sich dafür, als die Gelegenheit günstig war. Schon 2 Jahre später kam es zu einem neuen Streit zwischen dem Landgrafen und dem Erzbischof um das Schloß Wolkersdorf, um das sich beide schon seit Jahrzehnten stritten. Schon im Jahre 1324 hatte dessen Erbauer, der alte Ritter Eckhard von Helfenberg (bei Wolfhagen) die Burg und das halbe Dorf Wolkersdorf dem Erzbischof Matthias von Mainz verkauft in Gegenwart fast sämtlicher Mellnauer Burgmannen, und der Erzbischof hatte sogar vor, dort eine befestigte Stadt anzulegen104. Als er bald danach starb, hatte es Landgraf Heinrich aber verstanden, Eckhards Söhne wieder auf seine Seite zu bringen. Später gehörte die Hälfte des Schlosses Wolkersdorf einem Stiefbruder der eben verstorbenen Brüder und Mellnauer Pfandherren Guntram und Kraft IV. von Hatzfeld, nämlich dem Ritter Friedrich von Bicken, dem auch die Kesterburg (der Christenberg) zustand. In den Fehden der letzten 10 Jahre hatte deshalb Wolkersdorf auch wiederholt als Stützpunkt der Mainzer Ritter zu Mellnau und Rosenthal gedient, die von diesen Orten aus den ganzen Burgwald beherrschten und besonders leicht Frankenberg angreifen konnten. Das war für den Landgrafen um so schlechter, weil die Frankenberger im Jahre 1376 ihre Burg wegen Drangsalierungen durch den Burgherrn, den Ritter Hermann von Treffurt, selbst zerstört und nicht wieder aufgebaut hatten105. Dies war dann die Zeit, von der der Frankenberger Chronist Gerstenberg später berichtete:106

„Da geschah es oft und dicke, daß die Bürger von Frankenberg gefangen wurden und in dem Burgwald hin- und hergeführt, bis es Nacht ward, und die Gefangenen verirrt wurden. Dann führte man sie heimlich in der finsteren Nacht gegen Wolkersdorf, da wurden sie geschätzt (auf ihr Vermögen). Danach führte man sie wieder bei Nacht in den Wald, und sie wurden gemahnet, das Lösegeld gen Mellnau, Rosenthal, Battenberg oder Hatzfeld zu liefern.“

Deshalb kaufte der Landgraf 1389 plötzlich dem alten Friedrich von Bicken seinen Anteil am Schloß Wolkersdorf mit allem Zubehör ab und setzte allein seine früheren Frankenberger Burgmannen, die Gebrüder von Biedenfeld, hinein. Das brachte den Erzbischof auf den Plan, und im Mai 1392 ließ er durch einen Handstreich seiner Mellnauer Burgbesatzung, unter Führung Krafts Vl. von Hatzfeld (jetzt der Ältere genannt), Wolkersdorf gewaltsam erobern und die Brüder von Biedenfeld daraus vertreiben107. Zwei Jahre lang, bis zum Sommer 1394, blieb Kraft von Hatzfeld im Besitz des Schlosses. Als Amtsmänner in Mellnau wirkten inzwischen seine Vettern Wigand 1. (der auch noch Amtmann zu Rosenthal geworden war) und Kraft VII, von Hatzfeld, die Söhne Krafts IV., denen der Erzbischof die 1387 entzogene Hälfte ihres Vaters an Mellnau und Wetter zur gleichen Zeit wieder pfandweise übertragen hatte108. Im Jahre 1394 schloß der Landgraf mit dem Erzbischof in Frankfurt einen 12jährigen Landfrieden ab, und nach den dabei vereinbarten Bestimmungen mußte Kraft VI. das Schloß Wolkersdorf zwar wieder herausgeben, der Landgraf mußte ihn dafür aber schadlos halten, während die Brüder von Biedenfeld auf jeden Schadenersatz verzichten mußten.

Damit waren die Kämpfe um die Burg Mellnau und um den Burgwald wieder einmal beendet. Und mit dem erwähnten 12jährigen Landfrieden der Hauptstreithähne, der im wesentlichen auch eingehalten wurde, kam das kriegerischste Jahrhundert in Hessen doch noch zu einem friedlichen Abschluß.

Weiterlesen: Das 15. Jahrhundert der Burg Mellnau

 

  1. Vogt, E., Mainz und Hessen, 2. T., a. a. O., S. 26.
  2. Weidemann, a. a. O., S. 460 ff.
  3. Vogt, E., Regesten d. Erzbischöfe v. Mainz, Nr. 701-710.
  4. Reimer, H., Urk. b. z. Gesch. d. Herren von Hanau, Bd. 2 (1892) Nr. 10.
  5. Vogt, E., Regesten, a.a.O., Dr. 675; Reimer, H., Urkunden, a.a.O., Nr. 62; Ehrenpfordt, M., Chronik v. Amöneburg, 1927, S. 64.
  6. Falk, H., Mainzer Behördenorganisation, S. 51, 60.
  7. Falk, H., a.a.O., S. 104; Diefenbach, H., a.a.O., S. 78, 176.
  8. Falk, H., a.a.O., S. 16f., 78/9; Lotzenius, U., a.a.O., T.2., S. 150 f.
  9. Falk, H., a.a.O., S. 49, 68, 86.
  10. Gudenus, F., Codex Dipl. Bd. 1, S. 989; Heldmann, A., Stift Wetter, S. 104; Weidemann, a.a.O., S. 463 ff., Vogt, E., Regesten Nr. 1158.
  11. Gerstenberg bei Kuchenbecker, J. Ph., Anal. Hass., Coll. V., S. 189; Vogt, E., Regesten d. Erzb., Nr. 2192; derselbe, Mainz u. Hessen, T. 2. a. a. O., S. 32 ff.
  12. Lotzenius, U., Ämter Wetter usw., T. 2, S. 152 f. Vgl. Anlage 1.
  13. Heldmann, A., Stift Wetter, a. a. O., S. 97, Anm., Urk. u. StAM, Kugelherren.
  14. Heldmann, A., Geschl. v. Hohenfeld, a. a. O., s. 344 ff.
  15. Vgl. Wenck, H., Hess, Landesgesch., Bd. 3 (1803), Urkundenbuch 175: Mansus in Wolmere (zu ergänzen „et“) prope Kene; dazu Schäfer, Ortschaften, S. 27 zu 1470.
  16. Wyß, Urkundenbuch d. Dtsch. O. B. Hessen, Bd. II Nr. 268, 278, 297.
  17. Wyß, Urkdb., a. a. O., Bd. III, Nr. 1242.
  18. Heldmann, A., Stift Wetter, a. a. O., S. 105.
  19. Vgl. Falk, H., Mainzer Beh.Org., a. a. O., S. 29 ff.
  20. Heldmann, A., a. a. O., S. 81; Falk, H., a. a. O.; Diefenbach, H., S. 176.
  21. Heldmann, A., a. a. O., S. 105; Falk, H., a. a. O., S. 86; Landau, G., Ritterburgen, Bd. 4, S. 172; Schäfer, K. H., Ortschaften, S. 27; Lotzenius, U., a. a. O., T. 2 S. 152.
  22. 22) Dilich, W., Hessische Chronik, 1605, S. 181 f.; Justi, K. W., a. a. O., S. 154; Vogt, E., Mainz u. Hessen, 2. S. 45 f.
  23. Rommel, Chr. v., Gesch. v. Hessen, 1820 ff., Bd. 2, s. 118; Vogt, E., Regesten d. Erzb., Nr. 2825 Anm.
  24. Vgl. Boucsein, a. a. O., S. 53. Gemeint ist damit der Burgwald, nicht – wie Reimer, H., Ortslexikon, S. 142 meint, – ein Ort „Forst“ bei Wetter.
  25. Es handelte sich offenbar nicht um den ersten Turm, sondern um einen Neubau (so auch Schäfer, a. a. O., S. 27). Auch die allgemeine Meinung, der heutige Turm sei 1329/31 „errichtet“ worden, ist nicht ganz zutreffend, denn schon 1312-1316 wurde daran gearbeitet (vgl. oben), und er sollte jetzt nur – mit erheblichen Geldmitteln – vollendet werden; tatsächlich wird das in den folgenden Jahren geschehen sein. Vgl. auch die Pfandurkd. v. 1348.
  26. Nicht eines Brunnens, wie Landau, a. a. O., S. 172, meint. Tatsächlich hatte das Schloß nie einen Brunnen, so daß das Wasser aus dem Wetschaftstal heraufgebracht werden mußte, Landau, a. a. O., S. 177; Justi, K. W., a. a. O., S. 163.
  27. Vgl. Urkd. in Anlage 1.
  28. Vgl. Urkd. in Anlage 1.
  29. Schäfer, K. H., Ortschaften S. 27; Lotzenius, U., a. a. O., S. 152 f.
  30. Landau, G., Ritterburgen, Bd. 4, S. 2; v. Brockhusen in Lauterb. Heimatbl. 1950, Nr. 8; Becker, E. E., Die Riedesel zu Eisenbach, Bd. 2 (1924), S. 14 u. 17; Wyß, Bd. 2 u. 3; Schunder, F., Oberh. Klöster, (1961), Nr. 361.
  31. Urkd. Nr. 23 u. 38 in Anlage 1. Dazu v. Brockhusen in Hessenland-Beil. d. OP. 1959, F. 17.
  32. Vgl. zum folgenden (aber ungenau) Falk, H., a, a. O., S. 86; Lotzenius, U., a. a. O., T. 2, S. 152 ff.
  33. Otto, H., Regesten d. Erzb., Nr. 4747 u. 4809; erst 1344 erklärt sich Konrad v. Elkerhausen aber wegen aller Ansprüche für befriedigt, Heldmann, A., Stift Wetter, a. a. O., S. 105.
  34. Landau, G., Ritterburgen, Bd. 2, S. 52, 68 u. 173; Heldmann, A., Stift Wetter, S. 105 ff.
  35. Otto, H., Regesten d. Erzb. v. Mainz, 1936, Nr. 5653, 5702.
  36. Landau, G., a. a. O., S. 173; Heldmann, A., a. a. O., S. 106; Schäfer, K. H., Ortschaften, S. 27.
  37. Landau, G., a. a. O., S. 170.
  38. Landau, G., a. a. O., S. 129/30; Justi, K. W., a. a. O., S. 154; Anl. 1.
  39. Landau, G., Ritterburgen 4, S. 126/27; Wenck, H. B., Hess. Landesgesch., Bd. 3, Urbdb. S. 175 = Grotefend, 0., Regesten d. Landgrafen v. Hessen (1909) Nr. 503; Diese Urkd. führte Reimer, Ortslexikon 1926, zu der irrtüml. Annahme, unser Kene habe bei Wolmar gelegen – vgl. Schäfer, Ortschaften, S. 4-, jedoch ist zw. „Wol¬mere“ u. „Kone“ ein „et“ zu ergänzen. Es sind offenbar die gleichen freien Güter „zu Simtshausen (die Mühle), Wolmar und vor dem Schlosse Melnau“, die Eckhard v. Gilsa 1470 an d. Stift Wetter verkauft, vgl. Schäfer, a. a. O., S. 25. Jenes war ferner die gleiche Mühle zu S., deren Müller in den folgd. 150 Jahren der Hatzfelder Pfandschaft das Wasser auf Wagen in die Zisterne d. Burg Mellnau bringen mußte. Vgl. Salb. 1575, Landau, a. a. O., auch Heldmann, A., ZHG 34, S. 122; Grotefend Nr. 551.
  40. Gundlach, F., Hess. Zentralbeh., III, S. 89; Grotefend Nr. 625, 632, 635, 647.
  41. Vgl. Henseling, J., Das Hohen Teutschen Ordens Gerechtsame, in Hessen¬land.-Beil. d. OP. 1960, F. 14.
  42. Landau, G., Ritterburgen 4, S. 130.
  43. Lehnsurkunden v. 30. 8. 1337 und 25. 6. 1338: Wenck, H. B., Hess. Landesgesch. II, UB S. 346 u. III, UB S. 197; Otto, H., Regesten d. Erzb. Nr. 4071 u. 4184.
  44. Landau, G., a. a. O., S. 130; vgl. Kopp, Lehnproben II, 237, Scriba 2, 1329.
  45. Knetsch, G., Stammtafeln der Schencken v. Schweinsberg, Tafel IV.
  46. Nicht, wie bei Landau, a. a. O., irrtümlich steht, Kraft III. Der war schon tot, vgl. Landau, Tafel zu S. 170; ferner ausdr. in d. Urkunde v. 20. 5. 1351 bei Wenck II UB S. 377 „Kraft v. H. der Jüngere“.
  47. Landau, G., a. a. O., S. 131, 173.
  48. Landau, G., a. a. O., S. 132; Heldmann, A., Stift Wetter, S. 106.
  49. Landau, G., a. a. O., S. 132, 173.
  50. Landau, G., a. a. O., S. 133.
  51. Gerstenberg bei Kuchenbecker, Anal. Hass., Coll. V. S. 199.
  52. Landau, G., Ritterburgen, Bd. 3, S. 78
  53. Urkunde bei Vigener, Reg. d. Erzb., Nr. 1791. Anlage 1 Nr. 52/53; Lotzenius, U., Ämter Wetter u. Battenberg, II T., S. 163 ff.
  54. Landau, Rutterburgen 4, S. 133.
  55. Schmincke, J., Dipl. Hass., Bd. 6, 5.300; dazu Landau, G., Ritterburgen 4, S. 134 u. S. 169 Anm. 1.
  56. Sein Bruder Kraft IV. tritt 1360/64 auch als Amtmann zu Amöneburg auf: Falk, II., Mainzer Beh.Org, in Hessen, s. 80 ff.; Schunder, F., Oberh. Klöster, Nr. 673, 501.
  57. Vigener, F., Regesten d. Erzb., Nr. 2748; vgl. Anlage 1.
  58. Schmincke, J., a. a. O., Bd. 6, S. 303 ff.
  59. Vigener, F., a. a. O., Nr. 1347 u. 1348; Wenck, H. B., Hess. Landesgesch. II UB, S. 424 ff.
  60. Schmincke, J., a. a. O., Bd. 6, S. 312.
  61. Friedensburg, W., Landgraf Hermann d. Gel. u. Erzb. Adolf v. Mainz, in ZHG 21 (1895), S. 8 f.; Küch, F., Beiträge z. Gesch. d. Landgr. Hermann II. v. Hessen, Teil IL in ZHG 27 S. 416 f.; Landau, G., Die Rittergesellschaften in Hessen, 1840, S. 42.
  62. Friedensburg, W., u. Küch, F., a. a. O.; Landau, G., Rittergesellschaften, S. 35 ff.; Hess. Congeries bei Kuchenbecker, Anal. Hass., Coll. 1. S. 7; Demandt, K. E., Gesch. d. Landes Hessen, S. 156.
  63. Landau, G., Ritterges., S. 37; Heldmann, A., Stift W., S. 107.
  64. Landau, G., a. a. O., S. 40342.
  65. Landau, G., a. a. O., S. 46, 115 f.
  66. Küch, F., Beiträge, a. a. O., S. 416 ff.
  67. Küch, F., a. a. O., S. 347/38, Nr. 78-86.
  68. Friedensburg, W., a. a. O., s. 10 ff.
  69. Landau, G., Rittergesellschaften, S. 51, 58.
  70. Gerstenberg bei Kuchenbecker, a. a. O., Coll. V. S. 204; ders. bei Diemar, Chroniken, S. 265 u. 436; Dilich, W., Hess. Chronik, Bd. 2, S. 209; Landau, G., a. a. O., S. 59.
  71. Schon von Landau, G., Rittergesellschaften, S. 60, bezweifelt; vgl. auch Heldmann, Stift Wetter, a. a. O., S. 107; Sangmeister, a. a. O., S. 24; berichtet von Riedesel b. Kuchenbecker, a. a. O., Coll. III, S. 26; danach Dilich, a. a. O., S. 211; Rommel, Chr. V., Gesch. v. Hessen, Bd. 2, S. 186 f.; Justi, K. W., a. Ei. 0., S. 153.
  72. Davon, daß 1373 die Mainzer selbst die Burg Mellnau durch Brand zerstört hätten, wie Justi, a. a. O., S. 178, meint, ist in den Quellen nichts bekannt.
  73. Landau, G., Rittergesellschaften, 5.63; derselbe, Ritterburgen 4, S. 136; Küch, F., a. a. O.
  74. Vgl. Küch, F., Quellen z. Rechtsgesch. d. Stadt marburg, Bd. 1 (1918) S. 13 ff.; Landau, G., Ritterges. S. 70, 160
  75. Landau, G., Ritterges., S. 78 f.; derselbe, Ritterburgen Bd. 4, S. 134.
  76. Justi, K. W., a. a. O., S. 156; Landau, G., Ritterges., S. 79, 154; derselbe, Ritterburgen 4, S. 134; Sangmeister, S. 25.
  77. Friedensburg, w., a. a. O., s. 12 ff.
  78. Friedensburg, W., a. a. O., S. 18, 26.
  79. Friedensburg, W., a. a. O., S. 26, 41 ff.; Landau, G., Ritterges., S. 66 ff.
  80. Landau, G., Ritterburgen 4, S. 134, 173.
  81. Rommel, Chr. v., Gesch. v. Hessen Bd. 2, S. 208; Landau, G., Rittergesellschaften, S. 79 f.; vgl. Anlage 1.
  82. Vgl. Görich, W., u. v. Brockhusen, H. J. v., Das Löwensteiner Kreuz, in Gesch.Beil. d. OP. 1953, Nr. 123 u. 124; Schunder, F., Die von Löwenstein, 1955, Tafeln.
  83. Justi, K. W., a. a. O., S. 156.
  84. Friedensburg, W., a. a. O., s. 41 ff.
  85. Riedesel bei Kuchenbecker, Anal. Hass., Coll. III S. 33/34; Gerstenberg bei Kuchenbecker, Coll. V, S. 207 und bei Diemar, Chroniken, S. 272, 438; Hess. Congeries bei Kuchenbecker, Coll. I, s. 9 und bei Nebelthau, a. a. O., S. 329; Dilich, w., Hess. Chronik, 1605, S. 213 ff. (hier wiederholt, und zeitl. wie sachlich z. T. unrichtig dar¬gestellt); Justi, K. W., a. a. O., S. 157; Landau, G., Ritterburgen 4, S. 174; derselbe, Beschr. d. Kurf. Hessen, Bd. II, 2. T. S. 391; Sangmeister, E., a. a. O., S. 26; Schäfer, K. H., Ortschaften, S. 27; Hampel, H., a. a. O., Kürschner, W., Gesch. d. Stadt Marburg, 1934, S. 61; „Alt-Marburger Geschichten“ in OP 1960 v. 27. 7. 1960.
  86. Friedensburg, w., a. a. O., S. 41 ff.
  87. Friedensburg, W., a. a. O., s. 48 ff.; nicht 1382, wie bei Landau, Ritterburgen 4, S. 174 steht.
  88. Riedesel, a. a. O.; Justi, K. W., S. 157; Friedensburg, W., S. 48.
  89. Urkunden v. 13.1.1383, 8. u. 28.8.1384; bei Baur, L., Hess. Urkunden, Bd. 1. Oberh. (1860) Nr. 1140, mit Anm.
  90. Küch, F., Beitr. z. Gesch. Landgr. Hermanns II. v. H., Teil II in ZHG 29 S. 13 ff.; Friedensburg, W., a. a. O., S. 51 ff., 86 ff., 101.
  91. Friedensburg, W., a. a. O., S. 51 ff.
  92. Friedensburg, W., a. a. O., S. 114 ff.; Küch, F., a. a. O., S. 30 f.
  93. Küch, F., a. a. O., S. 30, u. Teil IV. in ZHG 40, S. 243.
  94. Küch, F., a. a. O., S. 52 ff. Beil. 3 Nr. 15.
  95. Küch, F., a. a. O., Nr. 30, 48, 50, 58; Lotzenius, W., T. 2, S. 163 ff.
  96. Küch, F., a. a. O., Nr. 78-80.
  97. Küch, F., Beiträge, T. 4, in ZHG 40, S. 214 ff.
  98. Friedensburg, W., a. a. O., S. 134 ff.; Heldmann, A., Stift Wetter, a. a. O., 5.109; Küch, F., Älteste Salbücher, in ZHG 39 (1905), S. 177; Wenck, H. B., UB 2, S. 462; irrtümlich hinsichtlich des Burgwaldes H. Boucsein, a. a. O., S. 54: Weder geographische Teilung mit d. Erzb. noch Verpfändung durch d. Landgrafen.
  99. Vgl. Falk, H., Mainzer Beh.Org., S. 86.
  100. Falk, H., a. a. O., S. 86.
  101. Landau, G., Ritterburgen 4. S. 136.
  102. Küch, F., Beitr., T. 4, in ZHG 40, S. 231 ff.; das. Beilagen S. 260, Nr. 142, 143, 150.
  103. Landau, G., Ritterburgen 4, S. 137.
  104. Urkunde v. 4. 8. 1324 in Anlage 1: Anhalt, E., D. Kreis Frankenberg, 1928, S.36; auch Vogt, Regesten d. Erzb., Nr. 2573; Falk, H., Mainzer Beh.-Org., S.89.
  105. Anhalt, E., a. a. O., S. 35.
  106. Gerstenberg berichtet diese Vorgänge für die Zeit vor 1389, als Begründung für d. Ankauf v. Wolkersdorf durch Landgraf Hermann; Landau, a. a. O., verlegt sie danach zu Unrecht auf die erst nachfolgende Zeit.
  107. Vgl. z. Folgd.: Friedensburg, W., a. a. O., S. 216 ff.; Küch, F., Beiträge, T. 3 in ZHG 29, S. 63 ff.
  108. Falk, H., Mainzer Beh.Org., S. 86 f.

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