I
n den folgenden Jahrhunderten finden sich nur noch wenige Nachrichten von der Burg Mellnau. Als letzte Amtmänner wohnten in ihr von 1501-1510 Herr Groppe von Fleckenbühl, genannt von Bürgeln, Hofgerichtsassessor in Marburg und ehemaliger Hof- und Küchenmeister des Landgrafen, mit seiner Frau Anna von Wildungen und ihren 9 Kindern (7 Söhnen und 2 Töchtern)1, und anschließend bis um 1515 sein Schwiegersohn (Ehemann seiner jüngsten Tochter Margarete) Johann von Hatzfeld-Wildenberg, der mit dem sonstigen Fleckenbühler Erbe, besonders dem Stammgut bei Schönstadt, 1515 auch den Fleckenbühler Hof zu Mellnau und das Mellnauer Erbburglehen von jährlich 10 Pfund Heller übernahm2. – Danach wurden von den Landgrafen keine Amtmänner mehr eingesetzt, sondern nur noch Rentmeister, die – schon seit 1474 – in Wetter wohnten3. Die Landgrafen betrachteten sich praktisch schon nicht mehr als bloße Pfandherren sondern als Eigentümer der Burg. Im Jahre 1520 protestierte der damalige Erzbischof von Mainz, Kardinal Albrecht, noch einmal öffentlich dagegen, daß der junge Landgraf Philipp die Mainzer Pfandschaften, darunter auch das Schloß Mellnau und die Stadt Wetter, im Zusammenhang mit seiner hessisch-sächsischen Erbverbrüderung offenbar als sein Eigentum betrachtete4. Das hinderte indessen den Landgrafen nicht, 1526 – ebenso wie in Wetter – auch in der ehemaligen Schloßkapelle von Mellnau als bloßer Pfandherr die evangelische Lehre einzuführen, ohne Rücksicht darauf, daß der Mainzer Erzbischof noch der Oberherr von Schloß und Dorf Mellnau und damit auch des Kirchleins war5. Schon 1527 predigte darin der etwa 30jährige bisherige Stiftspriester und nunmehrige Diakon zu Wetter, Johannes Hörle aus Frankenberg, im Auftrag des Landgrafen als erster evangelischer Pfarrer6. – Bei seinen zahlreichen Jagden im Burgwald hielt allerdings auch er sich nicht zu Mellnau, sondern regelmäßig im Schloß Rauschenberg oder Wolkersdorf7, das erst 1477 völlig neu gebaut worden war8, auf.

Nach Plitt’s „Nachrichten von der Stadt Wetter“9 fiel das Schloß Mellnau unter die Festungen des Landes Hessen, welche nach Landgraf Philipps verlorenem Schmalkaldischen Kriege von 1547 auf Grund der Friedensbedingungen des Kaisers „demoliert werden“ mußten; demgemäß sollen dann die letzten militärischen Anlagen des Schlosses „rasieret“ worden sein. Erst seitdem verfiel die Burg, – nicht, wie man oft meint, schon bald nach 146410, denn danach wurde das Schloß ja noch 50 Jahre lang von den fürstlichen Amtmännern mit ihren Familien als ständiger Verwaltungssitz bewohnt! – In den Jahren 1549-1552 mußte der in Flandern gefangene Landgraf ferner auf Grund eines kaiserlichen Urteils vom 3. 8. 1548 im Erbfolgestreit mit seinen Verwandten Mellnau samt den Ämtern Battenberg, Rosenthal und Wetter an den Grafen Wilhelm den Reichen von Nassau abtreten und ausliefern; es kam jedoch alsbald durch einen Handstreich seines Sohnes tatsächlich und nach Philipps Rückkehr 1557 durch Vergleich auch rechtlich wieder in seinen Besitz11.

Durch den Vertrag zu Merlau vom 8. 9. 1583, in welchem der Erzbischof von Mainz schließlich gegenüber dem Landgrafen für alle Zukunft auf sein Widerrufs- und Wiedereinlösungsrecht verzichtete, solange das hessische Fürstenhaus blühen werde, ging dann die Burg Mellnau – wie Battenberg, Rosenthal und Wetter – endgültig in unbeschränktes Eigentum des Landgrafen über. Dieser mußte allerdings noch eine Ablösungssumme von 40 000 Gulden für die genannten Pfänder an den Erzbischof zahlen, die er größtenteils durch Lieferung von Geschützen beglich12.

Damit erfüllte sich das Schicksal der alten Feste: Von 1250 bis etwa 1330 (80 Jahre lang) war sie eine Kampfburg gegen den Landgrafen im freien Eigentum des Erzbischofs von Mainz gewesen; von etwa 1330 bis 1480 (150 Jahre lang) war sie in der Hand wechselnder ritterlicher Pfandherren, die anfangs auch nur dem Erzbischof, später jedoch mehr und mehr zugleich dem Landgrafen von Hessen verpflichtet waren; seit 1480 aber war sie alleiniges Pfand und nunmehr freies Eigentum der Landgrafen selbst geworden. – So endete nun auch die politische Bedeutung der Burg, die ohnehin seit Jahrzehnten nur noch eine Ruine war. Seitdem war sie nur noch ein bemerkenswerter Gegenstand der Chronisten.

Der Rentmeister Heinrich Ebel zu Wetter berichtete darüber 1575 im Wetterschen Salbuch:13 „Das Dorf Mellnau, vor Jahren Elnhoge genannt, ist gleich der Stadt Wetter der Dienste frei, und ist hiezuvor ein Schloß desselben gestanden, wie davon noch Monumenta vorhanden, darauf soll ein Amtmann gewohnet haben, welcher von wegen der Fürsten zu Hessen Stadt und Amt Wetter verwaltet gehabt.“14 Er erinnerte sich offenbar gar nicht mehr daran, daß nur etwa 100 Jahre zuvor die Amtmänner noch „von wegen des Erzbischofs zu Mainz“ auf Mellnau saßen. – Dementsprechend führt dann auch bereits das Dorfbuch des Oberfürstentums Hessen“ von 157715 unter den Orten des Amtes Wetter, die „unserem gnädigen Fürsten und Herrn (dem Landgrafen) mit aller hohen, mittel- und niederen Obrigkeit, Peinlichkeit, Gericht, Gebot und Verbot, Folge und Steuern und allem anderen allein zustehen“, das Dorf „Mellnau samt dem Schloß“ an, Es bemerkt dabei noch: „Ist dienstfrei; hat 35 Hausgesessene (d. h. Hausbesitzer), darunter 3 Burg-Gesessene, und 8 Wagen …“16 Die hessischen „Congeries“ (eine Kasseler Chronik) berichtete 158617 von Mellnau: „Item das Schloß heißt nicht Mellnaw, Ellnhoch ist sein rechter Name. Es liegt nicht weit von Wetter, hat von einer Seite einen fast hohen Berg, das Schloß ist nun wüste, hat noch einen hübschen Thurm, auf die alte Manier gebaut.“ – Wilhelm Dilich bemerkte in seiner hessischen Chronik von 160518 darüber: „Bey der Stadt Wetter liegt das zerfallene Berghaus Melnaw, welches vor alten Zeiten Meintz innegehabt, aber in Anno 1464 wiederum an die Fürsten zu Hessen kommen.“ Er übersah geflissentlich, daß es vorher nie dem Fürsten zu Hessen gehört hatte. – Winckelmann beschränkte sich in seiner Beschreibung des Fürstentums Hessen von 169719 auf die Mitteilung: „Unfern der Stadt Wetter liegt das Berg Hauß Mellnau, ist vor alters Ehlnhoch genennet, im Jahr 1246 erbauet, aber hernach zerstöret worden.“

Im 30jährigen Krieg (1618-1648)

spielte die Burg keine Rolle mehr20. Nur die bis dahin noch erhaltenen – und dann ebenfalls zerstörten – Jagdschlösser Rauschenberg und Wolkersdorf im Burgwald waren damals noch öfter umkämpft, besonders in den letzten 5 Jahren des sog. „Hessenkrieges“ zwischen dem Landgrafen von Hessen-Darmstadt, dem damals auf Grund einer kaiserlichen Entscheidung von 1623 Oberhessen mit Wetter, Mellnau und der ganze Burgwald gehörte, und der Landgräfin von Hessen-Kassel, die es wiederhaben wollte 21. In der Burg Mellnau war völlige Ruhe eingekehrt. Die kämpfenden Gruppen zogen von Frankenberg, Kirchhain und Marburg her an ihr vorbei. Auch als Wetter und die umliegenden Ortschaften wiederholt von den feindlichen Niederhessen und Schweden geplündert wurden, wurde sie davon nicht mehr berührt, denn da oben gab es nichts mehr zu plündern22. Die noch lebenden Nachkommen der Herren von Hatzfeld kämpften nicht mehr für den Erzbischof gegen den Landgrafen, sondern für den Kaiser gegen die Schweden und wurden dafür mit einer Herrschaft in Schlesien belohnt23.

Auch im 7jährigen Krieg (1756-1763) hatte die Burg keine militärische oder politische Bedeutung mehr. Die Truppen der streitenden Herren und Nationen sahen allenfalls noch verwundert zu ihr hinauf, wenn sie alle Jahre wieder auf der Straße von Frankenberg nach Wetter, von Wetter nach Rosenthal oder Schönstadt und umgekehrt an ihr vorbeizogen. Als die Verbündeten im August 1759 das französische Korps unter Oberst Fischer in Wetter angreifen und vernichten wollten, da lagerten sie vor Mellnau auf den Höhen zwischen Oberrosphe und Todenhausen. Und als sie 3 Jahre später, gegen Ende des Krieges, den Franzosen wieder einmal die Straße von Marburg nach Frankenberg sperren wollten, da lagen sie nicht auf der Burg Mellnau, sondern am Wollenberg und auf den Höhen über Unterrosphe24.

Nur die sich forterbenden alten Burglehen erinnerten noch immer an ihre ritterliche Vergangenheit. Zwar waren diese ehemaligen Burgmannen-Güter zu Mellnau größtenteils schon im 16. Jahrhundert an die Landgrafen gekommen, die sie als ihr freies herrschaftliches Eigentum behandelten, obgleich sie ursprünglich alle vom Erzbischof von Mainz für ihn geleistete Ritterdienste verliehen worden waren; teilweise waren sie aber auch jetzt noch in der Hand der alten Burgmannenfamilien und wurden weiter an sie verliehen wie in alter Zeit. – Den Heppenberger Hof, den Burgsitz der Ritter von Treisbach-Heppenberg, hatte Landgraf Heinrich III. schon 1478 von Johann von Nordeck zur Rabenau gekauft. Er war bereits 1580 als herrschaftlicher Freihof in zwei Teile aufgeteilt und „landsiedelweise“ an die darauf sitzenden Bauernfamilien zur Erbleihe ausgegeben, in deren Besitz (heute Hof Nr. 2 und 3) er auch um 1850 noch fast unverändert war25. Die Burgsitze der Herren von Treisbach (2 Höfe nebst Behausungen und Zubehör) fielen nach deren Aussterben mit dem Hofkanzler Peter von Treisbach 1527 an den Landgrafen heim. Der eine, „das Burglehen“ genannt, war ebenfalls bereits 1580 als herrschaftlicher Freihof vom Landgrafen an die darauf sitzende Bauernfamilie zu Erbleihe vergeben, in deren Besitz er 1850 (heute Nr. 15) noch unverändert war. Der andere, „der Ritterhof“ genannt, war dagegen 1580 bereits an mehrere Ein¬wohner von Mellnau einzeln ausgeliehen; 1850 zerfiel er allein in 6 verschie¬dene Anteile, die aber alle zusammen noch immer einen herrschaftlichen „Freihof“ – mit dem Stammsitz wohl in Hof Nr. 17 – darstellten26. Die Lehengüter der von Hatzfeld zu Mellnau (2 Burgsitze mit Zubehör usw.), die im 16. Jahrhundert zu Wetter wohnten, wo sie noch einen weiteren „Burgsitz“ besaßen und soeben neu ausgebaut hatten, wollte der Landgraf nach ihrem Aussterben im Mannesstamm (mit Johann dem letzten 1570) an sich ziehen. Da aber vor allem Johanns Stiefmutter Apollonia, geb. von Löwenstein und seine Stiefschwester Agnes, verheiratet mit Joh. Daniel von Bellersheim (in der Wetterau), heftig dagegen protestierten, kam es am 30. 11. 1570 mit ihnen zu einem Vergleich, wonach beide u. a. ihre Burgsitze zu Mellnau und Wetter, ebenso wie die zum Burglehen gehörigen ehemals Kniboschen Rechte zu Hollende und Bannebach noch bis zu ihrem Lebensende behalten durften. 1572 wurden diese Leben letztmals an Daniel von Bellersheim als Gatten der Hatzfeldischen Erbtochter dieser Linie verliehen27. Als Agnes von Hatzfeld 1588 starb, fielen sie indessen endgültig an den Landgrafen und wurden im Salbuch von 1592 ebenfalls als sein herrschaftliches Eigentum verzeichnet, obwohl die noch lebende andere Hatzfelder Linie erst etwa 10 Jahre später endgültig abgefunden wurde. Die beiden Hatzfelder Burgsitze zu Mellnau hießen damals der Viehhof (weil dazu ein großer Schaf- und Pferdestall gehörte) und das Kodengut (d. h. das kleine Gut). Der „Viehhof“ war 1592 bereits vom Landgrafen auf 9 Jahre an seinen Besitzer ausgeliehen, später gehörte er – noch um 1850 – je zur Hälfte dessen Nachkommen (Hof Nr. 7), zur andern Hälfte zu dem heutigen Hof Nr. 27. Das „Kodengut“ war 1592 wie um 1850 als herrschaftlicher Freihof an den Besitzer des Hofes Nr. 19 verliehen28.

Über die von den Vätern ererbten Mellnauer Burglehen der Milchling von Schönstadt einigten sich die Brüder Johann und Franz Milchling in einem Erbvergleich vom 31. 10. 153129 dahin, daß Johann den „Burgsitz zu Schönstadt“, den Stammhof der Familie als Ältester erhalten, Franz aber zunächst noch 4 Jahre Kriegsdienste leisten und später den „Burgsitz zu Mellnau“ mit Zubehör erhalten sollte. Diese Vereinbarung besagt entgegen häufiger Meinung nichts darüber, ob damals auch die Burg selbst noch bewohnbar war30, denn „Burgsitz“ bedeutet hier nicht eine Wohnung in, sondern auf dem Hof bei der Burg. Nach dem kinderlosen Tode des Franz Milchling um 1545 ging dieser Hof, der Milchlingsche Freihof zu Mellnau, zunächst wieder an seinen Bruder zurück und fiel nach dessen Tode um 1555 an dessen Vettern von dem Waldeckischen Zweig des Geschlechts, der den Stamm bis 1937 fortsetzte. Noch fast 300 Jahre lang ließen diese sich von dem Erzbischof von Mainz (zuletzt wohl 1730) 31 wie von dem Landgrafen (zuletzt wohl am 31. 10. 1826)32 nach alter Art als Mellnauer „Burgmannen“ mit dem Hofe nebst Zubehör belehnen. In der Urkunde von 1730 ließen sich die damaligen Milchlinge vom Erzbischof von Mainz auch noch einmal ausdrücklich bestätigen, daß ihnen außer ihrem Burgsitz „zu Mellenhage“ für die dem Erzbischof bisher geleisteten und noch zu leistenden „treuen Burgmannendienste“ jährlich noch die 6 Pfund Heller, „zu diesem Burglehen gehörig“, auf dem Rathaus zu Wetter zuständen, wofür sie ihm weiter feierlich Treue gelobten und schwuren, und dies, obwohl ihre Ahnen schon seit fast 300 Jahren tatsächlich nicht mehr auf Mellnau gedient hatten, sie selbst seit 200 Jahren nicht mehr katholisch waren und die Burg seit 150 Jahren allein dem Landgrafen gehörte! Die stille Hoffnung der Erzbischöfe, das Geschlecht der hessischen Landgrafen werde einmal aussterben, erfüllte sich auch später nicht. Ihren Hof zu Mellnau hatten die Milchlinge aber ebenfalls von jeher an die darauf sitzende Bauernfamilie (heute Hof Nr. 37) weiterverliehen33.

Die beiden anderen alten Mellnauer Höfe, der sog. Gilser Hof (seit 1470 dem Stift Wetter gehörig, heute Nr. 1134), und der Fleckenbühler, später Hatzfeld-Scholleysche Hof (heute Nr. 6), waren von jeher freie Eigengüter ihrer Herren und keine Burglehen gewesen; der letztere fiel nach dem Aussterben der von Scholley um 1820 jedoch auch noch an die Landgrafen35. Beide blieben wie die andern bis um 1850 als geschlossene Hofgüter erhalten, bis sie alle auf Grund der hessischen Bauernbefreiungsgesetze von 1848 gegen Entschädigung abgelöst und damit freies Eigentum der Bauern wurden, die sie seit Jahrhunderten für ihre ritterlichen Herren und deren Nachkommen bewirtschaftet hatten.

Weiterlesen: Und neues Leben blüht aus den Ruinen

 

 

  1. Gundlach, F., Hess. Zentralbeh. III, Dienerb. S. 426.
  2. Diefenbach, H., Kreis Marburg, S. 170; Schunder, F., Oberh. Klöster, Nr. 1207.
  3. Gundlach, F., a. a. O., S. 433; Diefenbach, H., a. a. O., S. 176; irrig Justi, K. W., a. a. O., S. 162 (Juni 1575!) u. S. 164 (betr. Justizamt).
  4. Justi, K. W., S. 111; Urkd. in Anl. 1.
  5. Claassen, W., D. kirchl. Organisation, S. 305.
  6. Heldmann, A., Stift Wetter, S. 98; Hütteroth, 0., Die althess. Pfarrer d. Ref. Zeit, T. 1, 1953, S. 146. – Nicht Friedrich Molitor, Justi, a. a. O., S. 165.
  7. Vgl. Küch, F., Das polit. Archiv d. Landgr. Philipp. 1904 ff., Bd. 1, Nr. 184 u. 1349, Bd. 2, Nr. 1549 (Wolkersdorf), Bd. 1, Nr. 431, Bd. 3, Nr. 3054 u. 3089 (Rauschenberg).
  8. Riedsel u. Gerstenberg b. Kuchenbecker, Anal. Hass., Coll. III, S. 55 u. Coll. V, S. 232; Gerstenberg bei Diemar, S. 464/64.
  9. 1769, S. 35; Justi, K. W., a. a. O., S. 161.
  10. Reimer, H., Ortslexikon 1926, S. 325/26; Diefenbach, H., Kreis Marburg, 1939,

    S. 213 Anm. 143.

  11. Arnold, J., Gesch. d. Oranien-Nass. Länder, Bd. 3, 1801, S. 139 f., 154 ff.; Justi, K. W., a. a. O.. S. 162: Demandt, K. E., Gesch. d. Landes Hessen, 1959, s. 302/3. StAM, Polit. Archiv d. Landgr. Phil., Nr. 2214-16 u. 2280.
  12. Heldmann, A., Stift W., ZHG 34, S. 120.
  13. StAM, Salbücher, S. 365, 367, 368.
  14. Die Meinung von Justi, a. a. O., S. 162, u. Sangmeister, E., a. a. O., S. 27, in dem Salbuch seien damals noch bewohnbare Teile der Burg erwähnt worden, ist irrig.
  15. StAM, S. 48.
  16. Auch hier kann aus den „3 Burg-gesessenen“ nicht auf noch bewohnbare Teile d. Burg selbst geschlossen werden, denn damit sind offensichtlich nur die Bauernfam. gemeint, welche die damals noch vorh. 3„Burgsitze“ (= Lehenshöfe ehem. Burgmannen) – 2 d. v. Hatzfeld, 1 v. Milchling – innehatten; vgl. S. 365.
  17. Bei Nebelthau in ZHG 7, S. 330.
  18. Dilich, W., a. a. O., Teil I, S. 98.
  19. Winkelmann, J. J., a. a. O., T. 4, S. 228/29.
  20. Landau, G., Ritterburgen 4, S. 176.
  21. Vgl. Rommel, Chr. v., Gesch. v. Hessen, Bd. 7 u. 8, 1839/43; Weber, H., Der Hessenkrieg, Diss. Gießen 1935.
  22. Mißverständlich Justi, K. W., a. a. O., S. 164, ebenso Heßler, C., Hess. Landes- u. Volkskunde, I, 2, S. 274, die v. „einem gänzlichen Verfall im 30-j. Kr.“ sprechen.
  23. Landau, G., a. a. O., 5. 145 ff.; Schäfer, K. H., Ortsch., S. 27.
  24. Vgl. Renouard, C., Gesch. d. Krieges in Hessen usw. 1757/63 (1863/64), 3. Bd.; Himmelmann, F., Heimatbuch der Stadt Rosenthal, 1939, S. 29 ff.
  25. StAM, Salb. v. Wetter 1580/92, S. 367/8; Lager-, Stück- u. Steuerbuch v. Mell¬nau, 1785, Bd. 1; Schäfer, a. a. O., S. 28.
  26. Wie Note 25.
  27. Landau, G., Ritterburgen 4, S. 148.
  28. StAM, Salb., S. 368, S. 104 ff.; Lagerbuch, a. a. O., Bd. 1 u. 2.
  29. Heldmann, A., Stift Wetter, ZHG 34, S. 121; derselbe, Geschl. v. Dersch, das. S. 194, Nr. 192.
  30. Gegen Heldmann, G., a. a. O., S. 122 u. Sangmeister, E., S. 27.
  31. Kopp, J. A., Proben d. dtsch. Lehnrechts, Bd. 2, 1746, Beil. 5.247/8, Nr. 9; Urkd. in Anlage 1.
  32. Heldmann, A., Stift Wetter, a. a. O., S. 120.
  33. StAM, Lager-, Stück- u. Steuerb. v. Mellnau, 1785, Bd. 2.
  34. StAM, a. a. O., Bd. 1; Schäfer, K. H., Ortschaften, S. 25.
  35. StAM, a, a. O,. Bd. 1; vgl. auch Landau, G., Ritterburgen 4, S. 158/60; Diefen¬bach, H., Kreis Marburg, S. 170/71; Görich, W., Haus u. Hof Fleckenbühl, in Hessenld.-Beil. d. OP 1960, F. 2; Eckhardt, W. A., in Handb. d. Hist. Stätten, Bd. 4, Hessen, S. 114.

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