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ieweit die neue Burg schon in den Auseinandersetzungen der Land­gräfin Sophie mit dem Mainzer Erzbischof um 1252 bis 1258 eine unmittel­bare Rolle gespielt hat, ist nicht mehr festzustellen. Die bekannteren Fehden, die beide damals führten, fanden durchweg woanders statt. Unklar ist auch, wie damals die Herrschaftsverhältnisse in der Stadt Wetter und im Burgwald überhaupt waren. Fest steht, daß die Landgräfin ihre dortigen Vogtrechte auch in dieser Zeit geltend machte. Ein „Vogt Reimbold von Bottendorf“, der zwi­schen 1249 und 1254 amtierte1, dürfte in ihrem Auftrag den Burgwald ver­waltet haben, und 1255 bestätigte sie ausdrücklich einen früheren Gütertausch zwischen den Klöstern Wetter und Haina2. Andererseits wurden die Stadt Wetter und die Burg Mellnau damals offensichtlich im Auftrag des Erzbischofs von Amöneburg aus verwaltet, die Rechte des Mainzer Stifts nahm ein „Pro­visor der Äbtissin“ wahr, der um 1260 Hademar hieß und seinen Sitz vielleicht schon auf der inzwischen bewohnbaren – Burg Mellnau hatte. Ihm folgte von 1261 bis 1266 ein Vogt Gottfried von Niederwetter3.

Im Jahr 1260 hatten Sophie und ihr inzwischen herangewachsener Sohn, Landgraf Heinrich, einen vergeblichen Krieg gegen ihren Vetter in Thüringen geführt. Als sie von dort zurückkehrten, führten sie seit Anfang 1261 in Ober­hessen den offenen Krieg gegen den Erzbischof weiter, eroberten u. a. seine wiederaufgebaute Burg Blankenstein bei Gladenbach, wofür sie sogleich aus der Kirche ausgeschlossen wurden, griffen dann 1262 besonders heftig Wil­dungen an und fügten auch dem Stift Wetter großen Schaden zu, so daß sogar der Papst auf die Beschwerde der Äbtissin hin eine Untersuchung durch den Abt von Haina befehlen mußte4. Dieser Angriff mag in erster Linie der neuen Burg Mellnau gegolten haben, die aber schon damals nicht erobert werden konnte, so daß sich die Landgräflichen – wie damals üblich – darauf beschränkten, statt dessen Zerstörungen und Verwüstungen in der Stadt und den umliegenden Dörfern anzurichten. Wie immer, hatten darunter die einfachen Leute in Land und Stadt am meisten zu leiden. – Im Sommer 1263 unternahmen dann Mutter und Sohn einen direkten Feldzug gegen den Erzbischof nach der Wetterau. Da dieser aber offenbar doch nicht zu einem durchschlagenden Erfolg führte, und Erzbischof Werner als gleichzeitiger deutscher Reichskanzler wichtigeres zu tun hatte, kam es am 10. September 1263 zwischen beiden zum Friedensvertrag im Feldlager bei Langsdorf am südlichen Vogelsberg5.

Der Wortlaut der Vertragsurkunde vom 10. 9. 1263 zeigt nun deutlich, wie wichtig beiden Teilen damals der Streit um Wetter, Mellnau und den ganzen Burgwald war. Die Burg Elenhouch steht dabei an erster Stelle der Punkte, über die sie sich einigten, sie verbleibt uneingeschränkt der Mainzer Kirche. Die Stadt und Vogtei (das Amt) Wetter sowie den zugehörigen Burgwald wollten beide, der Erzbischof als alter Oberherr und der Landgraf als sein bisheriger Obervot – wie es bereits „altes Gewohnheitsrecht“ war – nur gemeinsam nutzen und verwalten6. Umgekehrt durfte der Landgraf zwar seine Burg und Stadt Frankenberg – den landgräflichen Stützpunkt am Nordrand des Burgwaldes, besonders gegen Mellnau – behalten, mußte sie aber dem Erzbischof als Oberherrn, vor allem auch für den kinderlosen Todesfall, übertragen. Darüber hinaus mußte er 2000 Silbermark (nach heutigem Wert etwa 50 000 DM) als Kriegsentschädigung an den Erzbischof zahlen und dafür 30 Edle und Ritter als Bürgen stellen. Schließlich gelobten beide gegenseitig, keinen Ritter, Bürger oder Bauern des andern aufzunehmen, weil durch solche „Überläufer“ die meisten Zwistigkeiten entstanden seien, und unter hoher Strafdrohung in Zukunft Frieden zu halten. – Erreicht hatten die Landgräfin Sophie und Landgraf Heinrich also praktisch nichts – außer der Anerkennung ihrer alten Rechte, die teilweise noch eingeschränkt wurden7. Allerdings erschienen die Landgrafen in Wetter und im Burgwald nunmehr nicht mehr als Untergebene des Erzbischofs sondern als grundsätzlich mit ihm gleichberechtigt. Angesichts der ungünstigen Kriegslage scheint ihnen das damals genügt zu haben.

Der Vertragsschluß hatte für die Herrschaftsverhältnisse in Wetter und im Burgwald immerhin eine klare Folge: Seitdem gab es dort 200 Jahre lang 2 gleichberechtigte Herren, den Landgrafen und den Erzbischof, die sich in alle Rechte und Einnahmen teilten. Zugleich setzte nun jeder für sich, da der Landgraf dem Erzbischof nicht mehr unterstand, als Verwalter einen eigenen Vogt ein. Das waren in den nächsten Jahrzehnten – wie schon in der letzten Zeit vorher – meist einfache Bürger oder Schöffen von Wetter. Der landgräfliche Vogt saß in der Stadt Wetter, er hieß um 1280/85 Heinrich Rudele (noch 1315 gab es dort das „Haus des Rudelo“)8. Der erzbischöfliche Vogt hieß zur gleichen Zeit, um 1280/83, Rudolf, Sohn Hademars, von 1283/93 Herbord, und saß auf der Burg Mellnau9. Diese Vögte hatten aber keine militärische Kommandogewalt, sondern nur Amtsbefugnisse als Steuereinnehmer, Guts- und Forstverwalter, Richter und ähnliches. Der zu Mellnau wird wohl von seinen Einnahmen auch die dort in Dienst gestellten Ritter besoldet haben.

Leider ergibt die Vertragsurkunde von 1263 nicht, wer damals auf der Seite des Erzbischofs gekämpft hatte, insbesondere als Ritter auf der standhaften Burg Elenhoug. Die ihr beigefügten beiden weiteren Urkunden (über die 30 Bürgen des Landgrafen und seine Lehen) zeigen allerdings, wer dabei auf dessen Seite stand, und da damals hierzulande kaum jemand in Dorf und Stadt von den Fehden zwischen Landgraf und Erzbischof verschont blieb, mögen die dort nicht genannten oberhessischen Ritter wohl größtenteils auf Mainzer Seite gestanden haben. Im übrigen lassen sich auch aus späteren Urkunden noch einzelne Rückschlüsse ziehen.

Fest steht, daß Graf Widekind von Battenberg auf Seiten des Erzbischofs stand10 und sich zur Verteidigung der Burg Mellnau verpflichtet hatte. Als „Burglehen“ bekam er dafür außer einer laufenden Vergütung den zur Burg gehörigen Hain „Musewinkel“ (heute die Flur „Mooswinkel“ am Sonnwendskopf in der Mellnauer Gemarkung)11 und die Einkünfte aus der „Mühle zu den Spitzen“ (wohl eine Wettersche Stiftsmühle, wahrscheinlich die Mittelmühle)12. Er dürfte in den ersten Jahrzehnten der militärische Befehlshaber der Burg gewesen sein, denn es ist nicht anzunehmen, daß er als Graf bei der Verteidigung der Burg einfache Ritterdienste übte. Er wohnte auch nicht in Mellnau, sondern natürlich auf seiner Grafenburg zu Battenberg, und nur im Kriegsfalle war er für den Schutz der Burg unmittelbar verantwortlich. Nach seinem Tode folgte auf ihn sein Sohn, Graf Hermann von Battenberg, der letzte seines Geschlechts (1277-1308).

Grabungsfunde aus der Burg Mellnau

Des Grafen Stellvertreter in der Burg13 oder auch Burghauptmann dürfte der Ritter Heinrich von Dersch (1261-1278) gewesen sein, der aus einem Hof bei Battenberg stammte, dort noch 1266 als sein Burgmann diente und dann auf Elnhog offenbar der älteste und angesehenste der anwesenden Ritter war, so daß er in einer Urkunde von 1275 an ihrer Spitze erscheint14. – Im übrigen lockte die neue Burg als Burgmannen vor allem junge Ritter der Umgebung an, in ihren Mauern für den Erzbischof Dienst zu tun15, besonders grade auch solche, deren Väter noch im Dienst des Landgrafen standen. Vielleicht beruhte darauf die Bestimmung des Friedensvertrages von 1263, daß keiner des andern „Überläufer“ aufnehmen dürfe. Indessen scheint sich jedenfalls der Erzbischof nicht lange an diese Bestimmung gehalten zu haben.

Grabungsfunde aus der Burg Mellnau

So lernen wir denn schon in einer Urkunde von 1265 – neben einem sonst nicht bekannten Heinrich Side – den jungen Ritter Mengoz Knibo von Elenhoc16 kennen, der seit 1260 als Mengoz Knibo der Jüngere zugleich in der landgräflichen Burg Grünberg auftritt und dessen gleichnamiger Vater (der Ältere) dort damals sogar landgräflicher Schultheiß (Richter) war. Mengoz Knibo von Elnhog tritt auch in der Urkunde von 1275 an zweiter Stelle der Mellnauer Ritter auf. Er war der Begründer eines Geschlechts, das seitdem bis 1362 ununterbrochen auf Elnhog gesessen hat und dessen Söhne zugleich immer den gleichen Namen Mengoz Knibo (auch Knibe, Knyb = Kneip, d. h. Schuhmacher) trugen.

Grabungsfunde aus der Burg Mellnau

An 3. und 4. Stelle stehen dann Kraft I von Hatzfeld und Arnold II. von Hohenfels17, ebenfalls Söhne edler oberhessischer Geschlechter, die in der Folgezeit zahlreiche Söhne und Enkel auf die Burg geschickt und 200 Jahre lang Großes zu ihrer Verteidigung und zu ihrem Ruhm getan haben. – Spätestens 1283, wahrscheinlich aber schon 1273 waren dann Mellnauer Burgmannen auch die knapp 30jährigen Ritter und Brüder Dietrich Schutzbar und Konrad Milchling von Michelbach18, deren Vater in Nordeck und Michelbach noch dem Landgrafen diente, deren Nachkommen dann aber als „Milchlinge von Schönstadt“ noch 500 Jahre lang das damals zugesagte Mellnauer „Burglehen“ vom Erzbischof von Mainz bezogen, als die Burg längst eine Ruine war, und die schließlich diese Ruine im 19. Jahrhundert bis zum Aussterben des Geschlechtes sogar noch zu Eigentum erwarben. – Gegen Ende des 13. Jahrhunderts lernen wir schließlich die Brüder Eberhard und Ludwig von Treisbach auf Elnhog kennen. Von ihnen nannte sich der letztere alsbald zur Unterscheidung von seinen zahlreichen Verwandten nach einem Hügel vor der Burg „Ludwig von Heppenberg“19, und auch er begründete, wie Mengoz Knibo, ein Geschlecht, das bis 1435 vier Generationen lang ununterbrochen auf Elnhog sitzen blieb. – Damit sind zugleich die Rittergeschlechter genannt, die mit der Geschichte der Burg Mellnau seit ihrem Beginn dauernd verbunden waren20. Andere Ritter aus der näheren oder weiteren Umgebung haben in den ersten Jahrzehnten nur vorübergehend zur Burgbesatzung gehört, so Ludwig von Goßfelden, Kraft II. von Hohenfels (ein Vetter Arnolds), sein Stiefvater Gerlach von Breidenbach (bei Biedenkopf)21, Gerhard Lützelkolbe (von Marburg bzw. Gladenbach), Engel II. von Sassen (aus Marburg bzw. Grünberg), ferner gegen Ende des Jahrhunderts die sonst nicht näher bekannten Burgmannen Heinrich Dreiberg, Hermann Stump, Rupert von Wolfgruben (bei Buchenau) und Wiegang von Dieten (bei Dautphe)22.

Als Vergütung bekamen die Ritter für ihren Burgmannendienst nach der Sitte der Zeit ein sog. „Burglehen“23, bestehend aus einem geringen jährlichen Geldbetrag von 6-8 Pfund Heller (= DM), die ihnen der Vogt – später der Schultheiß im Rathaus zu Wetter – auszahlen mußte24, sowie verschiedenen Naturaleinkünften aus Gütern und Rechten (Zehnten, Kircheneinnahmen usw.) des Erzbischofs von den umliegenden Dörfern, die ihnen un¬mittelbar zur Nutzung zugewiesen wurden. Soweit sie sich zu dauerndem Dienst auf der Burg verpflichteten, erhielten sie ferner einen „Burgsitz“, d. h. eine Wohnung nahe bei der Burg 25 (nicht in der Burg, wie man meist fälschlich meint; in ihr selbst wohnte nur der Vogt und später der Amtmann des Erzbischofs!). Da das Dorf Mellnau damals noch nicht bestand, so stellte zu diesem Zweck wahrscheinlich zunächst das Stift Wetter seine 6 ritterlichen Lehnshöfe in Kene unten im Tale, die es schon 1220 besaß, zur Verfügung26, wo die Ritter zugleich bei den hörigen Bauern wohnen, sich verpflegen und ihre Pferde unterstellen und warten lassen konnten. Tatsächlich lassen sich nachträglich genau 6 solcher „Burgsitze“ zu Mellnau feststellen:

Einen hatte wohl ursprünglich Heinrich von Dersch, der erste Burghauptmann, von dessen Nachkommen aber offenbar nur noch der Sohn Gottschalk auf Elnhog diente, so daß der „Burgsitz“ (der ihm zugewiesene Kener, später Mellnauer Hof) auf die von Treisbach überging, die erst um 1290 auf die Burg kamen. — Einen andern hatten die Knibos. Nach ihrem Aussterben ging er 1362 auf ihren Nachfolger Hermann von Falkenberg, von ihm bzw, seiner Witwe Else von Hohenfels 1391 auf die neuen Burgmannen von Erfurtshausen über, die ihn 1434 an die von Hatzfeld verkauften; sie behielten ihn – als ihren zweiten dortigen Hof – bis zu ihrem Aussterben 1588 im Besitz27. – Die von Hatzfeld hatten aber von vornherein auch noch einen anderen Mellnauer Hof als Burglehen, wozu später noch ein weiterer „Burgsitz“ zu Wetter kam28. — Einen vierten Hof hatten zunächst die von Hohenfels inne, deren Geschlecht aber nur etwa 70 Jahre ständig zur Burgbesatzung gehörte; dann ging er ebenfalls auf die von Treisbach über, die ihn bis zu ihrem Aussterben 1527 behielten29. — Die von Treisbach, die um 1300 gleich zu dritt auf Elnhog dienten, hatten aber von vornherein noch einen weiteren „Burgsitz“, den Ludwig, genannt von Heppenberg, bewohnte. Dies war zugleich wohl der erste Hof, der aus dem Kener Grund auf die Bergeshöhe verlegt wurde: der sog. Heppenberger Hof, weil er auf dem Heppenberg, dem Vorhügel der Burg, lag. Denn schon bald nach 1300 nannte sich sein Besitzer, und danach der ganze Zweig seines Geschlechts, „von Heppenberg“. – Der „Heppenberger Hof“ wurde nach ihrem Aussterben 1436 an den Mellnauer Burgmann Johann von Wolmeringhausen, 1460 an den Amtmann Johann von Nordeck und von ihm 1478 an den Landgrafen verkauft, der ihn seitdem besaß30. – Einen 6. Hof schließlich hatten die Milchlinge von Michelbach, später gen. von Schönstadt, als Burgsitz. Er blieb, weil sie die letzten Burgmannen auf Elnbog waren, bis in die Neuzeit in ihrem Besitz31.

Hin und wieder wurden wohl auch für Ritter, die nur vorübergehend auf der Burg Dienst taten oder für sonstige Bedienstete, einfache Wohnhäuser am Berghang unmittelbar östlich unter der Burg, das „Tal“ genannt, errichtet. Das war der Anfang des Dorfes Mellnau.

Als Naturaleinkünfte gehörten zu dem Burglehen der Knibos die Einkünfte, die früher zu der Burg Hollende gehört hatten, nämlich die Zehnten (Ernteabgaben) und die Gerichtseinnahmen aus Bannebach und Hollende (bei Warzenbach), je 1 Hof zu Warzenbach und Helmershausen (bei Brungershausen), nebst der Mühle und der Fischerei in der Lahn daselbst; ferner der Zehnte zu Roda im Burgwald. Auch diese Rechte gingen 1362 auf Hermann von Falkenberg (später seine Witwe), 1391 auf die von Erfurtshausen und 1434 auf die von Hatzfeld über, die die angeführte Lahnfischerei um 1500 noch an Wettersche Bürger verkauften32. Die von Treisbach hatten als Burglehen noch 2 weitere Häuser mit Garten im „Tal“ von Mellnau (eins wohl auch von denen von Hohenfels übernommen33. Zum Burglehen der Milchlinge aber gehörten noch die Vogteirechte in Schönstadt sowie 1/3 des Zehnten zu Bernsdorf und 1/4 zu Unterrosphe.

Soweit die Ritter sich auch außerhalb der Burg zu Kriegsdiensten für ihren Herrn, den Erzbischof, verpflichteten, bekamen sie zudem noch weitere Rechte und Einkünfte als Vergütung, die dann „Mannlehen“ genannt wurden34. So hatten die von Hatzfeld verschiedene erzbischöfliche Gerichtseinnahmen in der Umgegend, die Kircheneinkünfte zu Kesterburg (auf dem Christenberg) Zehntanteile zu Rosphe, Sarnau, Goßfelden usw. – Die von Treisbach hatten noch 3 Morgen Land zu Mellnau, das Fischereirecht vor dem Hain „Musewinkel“ in der Wetschaft von Todenhausen bis gegen Münchhausen35 und ebenfalls einen Zehntanteil zu Rosphe. Die Milchlinge dagegen hatten als „Mannlehen“ ihr Hofgut zu Schönstadt, die Zehnten zu Schönstadt und Goßfelden sowie die Kircheneinnahmen zu Schönstadt, zu Oberrosphe und Sterzhausen36.

So war das Leben der Ritter und ihrer Familien, die regelmäßig mit ihnen auf dem „Burgsitz“ wohnten, ausreichend gesichert. In den letzten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts war aber offenbar ihr Leben auf Elnhog auch durch die Kriegsereignisse nicht weiter gefährdet. Denn tatsächlich hat Landgraf Heinrich in den über 40 Jahren seiner Regierungstätigkeit sich anscheinend streng an den Langsdorfer Vertrag von 1263 gehalten und die Burg Mellnau nie mehr angegriffen, wohl schon deshalb, weil er die in dem Vertrag von dem Erzbischof ihm zuerkannten Rechte in und um den Burgwald nicht unmittelbar wieder gefährden wollte. Und dies, obwohl er in der gleichen Zeit nach dem Beispiel seiner Mutter mindestens 10-15 weitere Burgen restlos zerstört hat (darunter 1277 auch die Stammburg der von Hohenfels bei Buchenau). Dabei störte es ihn nicht, daß er 1272 wegen neuer Brandschatzungen bei Battenberg und in Niederhessen öffentlich Sühne und Ersatz für alle bis dahin durch Mord, Brand, Raub, Wegnahme von Vieh und unberechtigte Steuererhebungen entstandenen Schäden versprochen hatte, daß der Erzbischof ihn 1273 erneut in den Kirchenbann tat und daß der neue König Rudolf von Habsburg 1274 sogar die Reichsacht über ihn verhängt hatte37. Seine häufigen späteren Fehden und Kriegszüge, unter denen das Volk viel zu leiden hatte, führte er regelmäßig in anderen Gegenden und außerhalb Hessens durch, und meist blieb er dabei sogar siegreich38.

Seine anerkannten Rechte in Wetter und im Burgwald nahm der Landgraf allerdings nachdrücklich wahr. So ließ er sich um 1280 mitten im Burgwald bei Merzhausen ein Jagdhaus errichten39, und er verbot um 1290 selbst seinem Schwiegersohn, dem Grafen von Ziegenhain, in „seinem Burgwald“ zu jagen oder jagen zu lassen. Zugleich schloß er 1290 mit dem damaligen Erzbischof Gerhard in Wetter einen „Friedensbund“, und beide verpfändeten sich sogar 1294 gegenseitig ihre Hälfte des „Dorfes Wetter“ für die Einhaltung ihres Bündnisses40.

Zur gleichen Zeit hatte der Erzbischof unerwartete Schwierigkeiten mit seinen alten Verteidigern der Burg Mellnau, den Grafen von Battenberg, deren halbe Grafschaft er vor langer Zeit schon einmal gekauft hatte. Vielleicht kamen die Schwierigkeiten daher, daß wohl seit 127741 die Verteidigung von Elenhog dem neuen Oberamtmann des Erzbischofs für Oberhessen, dem Amöneburger Ritter und Schultheiß Adolf von Nordeck, unmittelbar übertragen war, so daß die Beamten von Amöneburg seitdem den Grafen von Battenberg die Vergütung dafür, das „Mellnauer Burglehen“, verkürzt, d. h. gestrichen hatten42. Nachdem der alte Graf Widekind gestorben war, einigte sich sein Sohn Graf Hermann 1291 mit dem Erzbischof dahin43, daß sie die ganze Grafschaft untereinander aufteilten; zugleich verzichtete er auf alles, was seinen Eltern und ihm bisher von ihrem Mellnauer Burglehen vorenthalten worden war, indessen blieben der „Hain Musewinkel“ und die „Mühle zu den Spitzen“44 gemeinsam. 1296 kaufte dann der Erzbischof die ganze Grafschaft auf, so daß der Graf aus seinem Dienst ausschied45.

Die Ritter zu Elnhog sehen wir in dieser ganzen Zeit fast nur als Zeugen in Urkunden auftreten, wenn ihre Bekannten oder Verwandten zu ihrem Seelenheile Güter in der Umgegend an die verschiedensten Klöster verschenken oder tauschweise übertragen46. Meingot Knybe von Elenhog war darüber hinaus Zeuge, als Landgraf Heinrich 1296 im Streit mit seinen Söhnen um die Erbschaft vor König Adolf zu Staufenberg sein Land aufteilte und dabei seine oberhessischen Besitzungen, einschließlich seines Anteils an Wetter und dem zugehörigen Burgwald, nach seinem Tode den erstehelichen Söhnen zusprach47.

Weiterlesen: Das 14. Jahrhundert der Burg Mellnau

  1. Er lebte noch 1280; vgl. Wyß I Nr. 135, Hessenland 1955, F. 32; Wenck II UB 212 Anm., Archiv f. hess. Geschichte u. Landeskunde III, 5.214; 1292-1311 amtierte in Wetter sein Sohn Heinrich als Schöffe und Bürgermeister; vgl. u. a. Schunder, F., Die oberh. Klöster, Bd. 1, 1961, Nr. 59, 76, 79, 84, 94, 378.
  2. Ilgen u. Vogel a. a. O., S. 294, 323 ff.
  3. Schäfer, K. H., Gesch. d. Ortschaften, a. a. O., S. 2.
  4. Ilgen u. Vogel a. a. O., S. 341.
  5. Heldmann, A., Stift Wetter, a. a. O., S. 81; Vogt, E., Mainz und Hessen, a. a. O., S. 16/17; Lotzenius, L., Gesch. d. Ämter Wetter u. Battenberg, Diss. 1931, T. 2, S. 143. Vgl. Urkundenauszug in Anlage 1.
  6. Deshalb hatte der Landgraf über 100 Jahre später, um 1360, noch keinerlei Rechte und Güter in Mellnau; nur an den Waldwiesen am Dammberg und im „Berental“ zw. Mellnau und Oberrosphe hatte er den halben Medem (Rottzins). Vgl. Küch, F., Die ältesten Salbücher d. Amtes Marburg, in ZHG 39 (1905) S. 145 ff.,. Hen¬seling, J., Wüste Orte um Mellnau a. a. O.
  7. Vgl. Vogt, E., a. a. O., Görich, W., Spiel mit Städten und Burgen, a. a. O., Schäfer, K. H., Ortschaften, S. 27; Diefenbach a. a. O., S. 132 f., 175; Boucsein a. a. O., S.31.
  8. Wyß, Urkundenbuch d. Deutschordensballei Hessen, Bd. II Nr. 316.
  9. Diefenbach, H., a. a. O., S. 175.
  10. Grotefend a. a. O., Nr. 160, 161.
  11. Nicht „bei Battenberg“. Vgl. Hoffmeister, Flurbenennungen aus d. Amtsbez. Wetter, in ZHG 10 (1865), S. 238 ff.; Henseling, J., Die Schlagpfütze war Warmshausen, in Hessenland-Beil. d. OPr. 1961, F. 6.
  12. Vgl. Gudenus, F. v., Codex Dipl., Bd. I(1743), S. 669 ff., u. Urk. Nr. 13 in Anlage 1 (Ausz.).
  13. Ähnlich wie 1228 auf Schloß marburg: Keyser, E., Die städtebauliche Entst. d. Stadt marburg, in ZHG 72 (1961), S. 780, Anm. 12.
  14. Vgl. Heldmann, A., Das Geschlecht v. Dersch, in ZHG 34 (1901), S. 160/61, u. 219/21.
  15. Vgl. Landau, G., Ritterburgen Bd. 4 S. 172, 175; Heldmann, A., Stift Wetter, a. a. O., S. 105; Schäfer, K. H., Gesch. d. Ortschaften, S. 27. – Siehe Anlage 3.
  16. Nicht „Sideknibo“ oder gar „Sindeknibe“, wie Landau S. 172 bzw. Justi a. a. O., S. 153 (dessen Angaben auch sonst teilweise ungenau sind) und nach ihnen andere aufgrund eines offensichtl. Lesefehlers angeben; vgl. Schunder, F., Oberh. Klöster, Nr. 10; auch Weidemann, Landgraf Heinrich IL u. d. Erzstift Mainz, in ZHG 20 (1895), S. 427 ff. – „Von Elnhof° zur Unterscheidung von dem verwandten Knibo von Windhausen, von Oppershofen usw.
  17. Bei der Bezifferung folge ich den Tafeln von Landau, Ritterburgen, Bd. 4, S. 170, bzw. von Heldmann, A., in ZHG 30, Anlage.
  18. Vogt, E., Mainz u. Hessen, a. a. O., S. 29; Weidemann, a. a. O., S. 437; schon 1273 hatten sich beide „Äcker in Schönstadt angeeignet“ (vgl. Sponheimer, M., Ur¬kundenb. d. Stadt Wetzlar, 1943, Nr. 104), wo sie als Mellnauer Burgmannen die Vogtei hatten!
  19. Schäfer, K. H., Ortschaften, S. 27.
  20. Diese waren aber – außer denen von Hatzfeld – auch später nie Burgherren oder Pfandherren, insbes. auch nicht die Milchlinge von Schönstadt, sondern gehörten immer nur zur Burgmannschaft; mißverständl. insoweit Heldmann, Stift Wetter, a. a. O., S. 105, irrig Boucsein a. a. O., S. 53.
  21. Heldmann, A., D. Geschl. v. Hohenfels, in ZHG 30 S. 347; Niemeyer, W., 1200 Jahre Sehlen, S. 15.
  22. Schunder, F., Oberh. Klöster, Nr. 76.
  23. Vgl. Kopp, J. A., Proben d. dtsch. Lehnrechts, Bd. 2, 1746, S. 115 f., 315 ff.
  24. Heldmann, A., Stift Wetter, a. a. O., S. 81/82 u. 120.
  25. Die Burgsitze des Marburger Schlosses befanden sich sämtlich in der „Ritterstraße“. Siehe Knetsch, C., Der Forsthof u. d. Ritterstr. z. Marburg, 1909.
  26. So auch Schäfer, a. a. O., S. 27; bestätigt durch die späteren Besitzverhältnisse, vgl, unten.
  27. Heldmann, A., Stift Wetter, S. 110; Geiger, F., Königshof und Stiftsstadt, in Hessenland.Beil. d. OP 1954, F. 17.
  28. Landau, G., Ritterburgen, Bd. 4, s. 166 f.
  29. Vgl. Heldmann, A., Geschl. v. Hohenfels, a. a. O., S. 362; derselbe, Stift Wetter, a. a. O., S. 120.
  30. Heldmann, A., v. Hohenfels, S. 363; Diefenbach, H., a. a. O., S. 200 f.
  31. Heldmann, A., Stift Wetter, S. 120.
  32. Wenck, H. B., Hess. Landesgesch., Urkundenbuch Bd. 2 5.414; Schenk v. Schweinsberg, G., Beitr. z. alth. Terr.Gesch., in Arch. f. Hess. Gesch. 13 (1874), S. 437/38; Heldmann, A., Stift Wetter, S. 80 f.; Diefenbach, a. a. O., S. 176, 233; Schunder, a. a. O., Nr. 206, 211/12.
  33. Heldmann, A., Stift Wetter, S. 119 f.; v. Hohenfels, S. 362. 32) Vgl. Kopp, J. A., a. a. O.
  34. Vgl. Kopp, J. A., a. a. O.
  35. Vgl. oben, Note 10.
  36. Im einzelnen wegen der Mellnauer Lehen; Anlage 4.
  37. Vogt, E., Mainz u. Hessen, a. a. O., S. 20; Schäfer, a. a. O., S. 27; Demandt, K. E., Gesch. d. Landes Hessen, S. 152 f.
  38. Vogt, E., a. a. O., S. 27 ff.; Weidemann, a. a. O., S. 404 ff.
  39. Weidemann, a. a. O., S. 438 f.
  40. Vogt, E., Regesten d. Erzbischöfe v. Mainz, 1913, Nr. 116, 156, 389.
  41. Ebenso für Fritzlar: Demandt, K. E., Quellen z. Gesch. d. Stadt Fritzlar, S. 156 ff, 163 ff., Urk. Nr. 61; derselbe, Gesch. d. L. Hessen, S. 240; Falk, H., Mainzer Behördenorganisation in Hessen, 1930, S. 16 ff., 78; Diefenbach, H., S. 78.
  42. Tatsächlich stand Graf Hermann von Battenberg 1282 auf Seiten des Landgrafen; vgl. Grotefend, Regesten Nr. 243.
  43. Vogt, E., Regesten d. Erzbischöfe v. Mainz, 1913, Nr. 235; derselbe, Mainz u. Hessen, II. T., in Mitt. d. Oberh. G. V. N. F. 21 (1914), S. 157.
  44. Vermutlich die Mittelmühle, die spätere Papiermühle, deren Müller in den ersten Jahrzehnten in ledernen Schläuchen auf Maultieren (auf dem „Eselspfad“) das nötige Wasser zur Burg schaffen mußten, vgl. Plitt, J. J., Nachrichten v. d. oberh. Stadt Wetter, 1769, S. 24, – nicht, wie Sangmeister a. a. O., S. 28, meint, das Mehl. Schon 1228 hatten die Grafen v. Battenberg Güter zu Wetter gehabt: Posse, 0., Urk. d. Markgrafen v. Meißen usw., Bd. 3 Nr. 409.
  45. Er tritt danach als Zeuge beim Landgrafen auf: Gundlach, F., Hess. Zentralbehörden, Bd. 3 Dienerbuch, 1932, S. 10; Wenck, H. B., Hess. Landesgesch., Bd. III (1805), S. 112/13; Anhalt, E., Kreis Frankenbg., S. 27/28; Lotzenius, L., Ämter Wetter u. Battenberg II, S. 146; Lennarz, U., Hess. Hinterland, S. 47.
  46. Vgl. die Urkunden in Anlage 1.
  47. Weidemann, Landgr. Heinrich 1., a. a. O., S. 456; Vogt, E., Mainz u. Hessen, T. 2, a. a. O., S. 17 ff.

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